Die ganz legale Enteignung

Käufer von Staatsanleihen sollten ab sofort aufpassen. Ihre Rechte werden gekappt.

Irgendwie ist es schon kurios: Seit Wochen fragt sich das halbe Land, wie es eigentlich möglich ist, dass in öffentlichen Haushalten unbemerkt dreistellige Millionenbeträge „verschwinden“ können. Und dennoch reißen sich Geldgeber darum, das Schuldnerland Österreich zu niedrigen Zinsen finanzieren zu „dürfen“. Weshalb die Republik ihre Geldgeber nun langfristig an sich binden will und 70 Jahre laufende Anleihen aufzulegen gedenkt.

Erst gestern, Dienstag, pumpte sich die Republik problemlos 500.000.000 Euro auf 50 Jahre (!). Eine halbe Ewigkeit, aber die Nachfrage überstieg das Angebot um das Zweifache. Was auch daran liegen könnte, dass womöglich die letzten „klassischen“ Anleihen verkauft wurden.

Künftig sind nämlich nur noch „spezielle“ Staatsanleihen zu haben. Für Schuldner wie die Republik ist es dann leichter, sich auf Kosten kleiner Geldgeber zu „entschulden“. Mussten Staaten im Falle von Zahlungsschwierigkeiten früher langwierige Verhandlungen mit allen Geldgebern über sich ergehen lassen, sind sie von dieser entwürdigenden Tätigkeit ab sofort befreit. Jetzt reicht eine Einigung mit wenigen großen Investoren, um die Schuldenlast zu reduzieren.

Das ist übrigens bei allen Euro-Staatsanleihen so. Künftig bestimmen also nicht mehr die Gläubiger, wie hoch ihr Forderungsverzicht im Fall des Falles sein wird – sondern die staatlichen Schuldner. Sie legen fest, wie viel Geld sie zurückzuzahlen gewillt sind. Sind damit die größeren Investoren zufrieden, wird den Zeichnern kleinerer Beträge ein freundliches „Schmeck's“ zugerufen. Sie haben auch keine Möglichkeit, gegen diese Art der Enteignung rechtlich vorzugehen.

Macht so etwas ein gewerblicher Schuldner, landet er vor Gericht. Aber der Staat ist eben gleicher als seine Bürger.

franz.schellhorn@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.01.2013)

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