Elsner muss zehn Millionen Euro an Bawag zurückzahlen

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2. BAWAG-PROZESS: UeBERSICHTAPA/HERBERT PFARRHOFER
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Wegen des "Ophelia"-Kredits, den die Gewerkschaftsbank dem Spekulanten Flöttl gegeben hatte und niemals wiedersah, wurde der Ex-Bawag Chef verurteilt.

Ex-Bawag-Chef Helmut Elsner ist zivilrechtlich zur Zahlung von zehn Millionen Euro Schadenersatz an die Bawag verurteilt worden, schreibt das aktuelle "Format". Es gehe um einen Betriebsmittelkredit namens Ophelia in Höhe von 80 Millionen Euro, der auch im Bawag-Strafprozess ein Thema war. Das Urteil sei am 28. Dezember zugestellt worden, Elsner werde dagegen Einspruch erheben. "Das Urteil schreit wegen seiner inhaltlichen rechtsirrigen Begründung nach einer Berufung", bestätigte Elsners Anwalt Andreas Stranzinger am Freitag der APA.

Die Bawag hatte dem Spekulanten Wolfgang Flöttl nach dessen erstem großen Spekulationsverlust mit Geldern der damaligen Gewerkschaftsbank einen Betriebsmittelkredit "Ophelia" gegeben. Auch dieses Geld sah die Bank nicht wieder. Flöttl hat den Kredit nicht zurückgezahlt.

Urteil noch nichts rechtskräftig

Die Bawag bestätigte der APA am Freitag in einem schriftlichen Statement, dass der Zivilklage der Bank in erster Instanz stattgegeben worden sei. Das Urteil sei nicht rechtskräftig. "Hauptursache für die Verurteilung waren Ophelia I und Ophelia II", erläuterte Bankanwalt Markus Fellner. Ein Teilbetrag sei schon vor längerem eingeklagt worden, jedoch sei das Zivilverfahren am Handelsgericht (HG) Wien erst nach der rechtskräftigen Erledigung des ersten Bawag-Strafverfahrens fortgesetzt worden.

Hintergrund des Zivilverfahren: Die Bawag will sich die millionenschwere Pensionsabfindung von Elsner zurückholen. Die Bawag ist im zweiten Durchgang des Strafprozesses, der im Dezember erstinstanzlich (nicht rechtskräftig) mit fünf Freisprüchen und einer Minimalstrafe zu Ende gegangen ist, mit einer Subsidarklage gegen Elsner vorgegangen, ebenfalls, um sich die 6,8 Millionen Pensionsabfindung zurückzuholen. Das Verfahren wurde im Dezember ausgeschieden.

(APA)

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