Heiße Debatte um Übernahmerecht

Kontroll-Grenze. Die Übernahmekommission lehnt eine 30-Prozent-Schwelle ab.

Wien. Der Plan von Regierung und Industriellenvereinigung, in der Novelle zum Übernahmegesetz eine fixe Grenze von 30 Prozent für ein Pflichtangebot zur Übernahme einer Gesellschaft einzuziehen, sorgt weiterhin für heftige Kontroversen. Die Übernahmekommission lehnt die starre Schwelle weiterhin ab. "Wir wollen das flexibel halten, weil das praxisnaher ist", sagt der Chef der Übernahmekommission, Peter Doralt, zur "Presse". Dem gegenüber pocht Böhler-Chef Claus Raidl auf einer fixen Grenze, "weil es damit Rechtssicherheit gibt".

Auch im Justizministerium bezeichnet man die 30-Prozent-Grenze als "Knackpunkt". Weshalb es noch einige Gesprächsrunden geben werde, bevor der Gesetzesentwurf noch im November in Begutachtung geschicht werden soll. "Wir könnten uns eher 25 Prozent vorstellen", sagt dazu Ulrike Steinkogler vom Justizministerium zur "Presse". Das neue Übernahmegesetz muss bis spätestens Mai in Kraft treten, weil bis 20. Mai eine entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt werden muss.

Doralt begründet seine Ablehnung folgendermaßen: Auch mit einer Beteiligung unter 30 Prozent könne bereits eine Gesellschaft kontrolliert werden. Das jüngste Beispiel sei die VA Tech, wo Siemens mit nur rund 16 Prozent eine beherrschende Stellung gehabt habe. Doralt führt zudem ins Treffen, dass bei Hauptversammlungen (HV) in Österreich nur durchschnittlich zwölf bis 18 Prozent der Streubesitz-Aktionäre anwesend seien. "Mit einem Anteil von 30 Prozent könnte ein Aktionär daher jede Hauptversammlung dominieren." Doralt lässt auch das Argument der Industrie und Raidls nicht gelten, dass mit einer klaren Grenze österreichische Kernaktionäre gefördert würden. "Ausländische Investoren sind genauso begünstigt."

Dagegen wettert Raidl: Man müsse Investoren Sicherheit geben, wann sie das Übernahmerecht treffe. "Die flexible Regelung, die gibt es schon, und sie öffnet der Willkür und Vermutungstatbeständen der Kommission Tür und Tor", so Raidl. Er räumt ein, dass man über die 30 Prozent reden könne.

Die Übernahmekommission solle sich vielmehr darum kümmern, dass die Anwesenheit bei Hauptversammlungen steige, fordert Raidl. Möglich wäre das etwa durch sogenannte Proxi-Votes nach amerikanischem Vorbild. Diese ermöglichen Aktionären das Mitstimmen per Internet. Eine weitere Forderung des Böhler-Chefs wird in der Gesetzesnovelle bereits umgesetzt: Statt der bisher geltenden Frist zur Hinterlegung von Aktien als Voraussetzung zur Teilnahme an einer HV soll nun ein Stichtag gelten. Das würde vor allem die Teilnahme institutioneller Investoren erleichtern, meint Raidl.

Auslöser der heftigen Diskussion ist eine Entscheidung der Übernahmekommission zu Böhler. Ihrer Ansicht nach hat die Kernaktionärsgruppe um Anwalt Rudolf Fries nach dem Ausstieg der ÖIAG im Herbst 2003 bei Böhler die Kontrolle erlangt, ohne Aktien zuzukaufen (passiver Kontrollwechsel). Fries hielt damals 25,1 Prozent. Dieser Spruch hat Raidl empört und Fries zu einer Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof bewogen. Das Höchstgericht dürfte die Causa bei seiner Session im Dezember behandeln.

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