Bedingt entlassen: Sexualtäter mit Fußfessel geht frei

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Der 51-jährige Salzburger saß keinen Tag in Haft. Er muss nur zwei Drittel der Strafe abbüßen. Er hatte 2005 und 2006 eine damals 15- bzw. 16-jährige Frau mehrfach vergewaltigt und sexuell missbraucht.

Salzburg/Wien/Apa/M.s. Ein verurteilter Salzburger Sexualstraftäter, der seine Strafe nicht im Gefängnis, sondern mit einer Fußfessel abbüßt, muss nach einem Beschluss des Landesgerichts Salzburg lediglich zwei Drittel des unbedingten Teils seiner Freiheitsstrafe von sechs Monaten im elektronisch überwachten Hausarrest verbringen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Der 51-jährige Salzburger hatte 2005 und 2006 eine damals 15- bzw. 16-jährige Frau mehrfach vergewaltigt und sexuell missbraucht. Der Täter wurde zu zwei Jahren teilbedingter Haft verurteilt. Für die unbedingte Haftstrafe hat der Verwaltungsgerichtshof Ende Oktober 2012 die elektronische Fußfessel bewilligt.

Anfang dieses Jahres stellte der Mann einen Antrag auf bedingte Entlassung – dem wurde am 9.Jänner vom Landesgericht Salzburg stattgegeben. Dem Sexualstraftäter wurde eine bedingte Entlassung nach vier Monaten bewilligt. Begründet wurde dies mit dem Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen.

Opfer: „Bin erschüttert“

Die Frau, die Opfer des Mannes wurde, zeigt sich im Gespräch mit der „Presse“ am Mittwoch „erschüttert“. Schon zuvor hatte die heute 22-Jährige kritisiert, dass der Mann keinen einzigen Tag hinter Gitter muss – er habe keine Einsicht und Reue gezeigt. Der Fall hatte medial Aufsehen erregt und zu einer Gesetzesänderung geführt. Seit 1.Jänner 2013 können Sexualstraftäter nicht mehr die gesamte Strafe mit Fußfessel abbüßen. Die Hälfte muss nunmehr hinter Gittern abgebüßt werden, mindestens drei Monate.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.01.2013)

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