Strengere Regeln für Ratingagenturen fix

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Abgeordnete stimmten dafür, Moody's & Co. stärker an die Kandare zu nehmen. Ratingagenturen sollen unaufgeforderte Staatsschulden-Bewertungen nur zu bestimmten Zeiten veröffentlichen dürfen.

Strassburg. Mit großer Mehrheit von 579 zu 58 Abgeordneten stimmte das EU-Parlament in Straßburg gestern, Mittwoch, für einen strengeren Verhaltenskodex für Ratingagenturen. Dieser soll bereits im Frühjahr in Kraft treten. Vergangenen November hatten sich Kommission, Ministerrat und Parlament auf die neuen Regeln geeinigt, um die Agenturen als Lehre aus der Krise stärker an die Kandare zu nehmen.

Die wichtigsten Neuerungen betreffen einerseits die Haftbarkeit für grobe Fehlurteile. So können Anleger und Emittenten die Bonitätsprüfer künftig auf Schadenersatz klagen, wenn ein Unternehmen oder Staat fahrlässig falsch beurteilt wurde. „Die Agenturen werden durch diese zivilrechtliche Haftung für die Qualität ihrer Ratings verantwortlich gemacht“, erklärte ÖVP-Delegationsleiter Othmar Karas vor Journalisten in Straßburg. Eine verstärkte Begründungspflicht und die Offenlegung der Entscheidungskriterien für ein Urteil sollen zur Einhaltung dieser Vorgabe zusätzlich beitragen.

Staaten-Ratings außerhalb der Börsenzeit

Weil die Herabstufung von strauchelnden EU-Ländern in der Vergangenheit häufig zu einer Dramatisierung der Lage und vermehrter Spekulation beigetragen hat, sollen vor allem die Bonitätsbewertungen von Staaten künftig strenger gefasst werden. Angesichts ebendieser Bewertungen habe man „die bedauerliche Erfahrung machen müssen, dass die Märkte aufgrund teilweise zur Unzeit veröffentlichter Ratings fast instabil“ geworden seien, erklärte Binnenmarktkommissar Michel Barnier.

Daher dürfen die Agenturen Ratings von EU-Staaten nur an drei zuvor festgelegten Terminen verkünden, und das nur außerhalb der Geschäftszeiten – rechtzeitig also, bevor in Europa die Börsen öffnen. So sollen, hofft die EU, nervöse Reaktionen auf den Märkten abgefedert werden.

„Die neuen Regeln sehen außerdem vor, Interessenkonflikte zu vermeiden“, so Karas. Soll heißen: Es werden Grenzen für Anteile eingeführt, die ein Investor an mehreren Ratingagenturen halten darf; aber auch für die Beteiligung einer Agentur an einem Unternehmen, das sie bewertet. Mit den neuen Regeln reduziere sich das Risiko einer Finanzkrise „spürbar“, versprach Binnenmarktkommissar Michel Barnier schon im November. Nichtsdestoweniger hofft er, dass die Regulierung der Agenturen unter irischer Präsidentschaft weiter voranschreitet. Das befürworten im EU-Parlament insbesondere auch Sozialdemokraten und Grüne, denen die nunmehr beschlossenen Bestimmungen nicht weit genug gehen. „Ratingagenturen werden in Zukunft zwar mehr an die Leine genommen, aber diese ist immer noch zu lang“, ärgerte sich etwa Grünen-Delegationsleiterin Ulrike Lunacek. „Wir dürfen die Initiative für eine eigene europäische Agentur nicht aufgeben“, pflichtete Fraktionskollegin Eva Lichtenberger bei.

Vorhaben war einmal ambitionierter

Tatsächlich war das Vorhaben zur strengeren Regulierung der Agenturen zu Beginn ambitionierter, als es der nun verhandelte Kompromiss vorsieht. So findet sich darin nichts von der ehemaligen Forderung, die Benotung von sogenannten Programmländern, Staaten also, die Hilfsgelder von der EU erhalten, zunächst völlig zu untersagen.

Im ursprünglichen Gesetzesentwurf der Kommission sollten Unternehmen zudem dazu verpflichtet werden, sich immer wieder von anderen Agenturen bewerten zu lassen – das hätte den Markteintritt neuer Agenturen erleichtert. Doch auch dieses Ziel steht wegen Widerstands des Rats nicht im nunmehrigen Beschluss. Derzeit teilen sich die Agenturen Moody's, Standard & Poor's und Fitch rund 95Prozent des Marktes.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.01.2013)

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