Causa Telekom
Der ''Bankomat der Republik''
Einen ''äußerst umfangreichen Faktenkomplex'' nennt die Staatsanwaltschaft Wien die Causa Telekom. Ein Überblick über die Vorwürfe und Verfahren.

Einen „äußerst umfangreichen Faktenkomplex" nennt die Staatsanwaltschaft Wien die Causa bzw. die Causae Telekom: Gegen zahlreiche Beschuldigte wird „in mehreren Strängen" ermittelt. Millionen sollen vom „Bankomat der Republik" illegal an Parteien bzw. Politiker geflossen sein. Ein Überblick über die Vorwürfe und Verfahren.von Hellin Sapinski (Bild: Landesgericht für Strafsachen und Staatsanwaltschaft Wien)
Die Presse

Der Fall kam am 8. Jänner 2013 auf. Die Protagonisten: der frühere FPÖ-Werber Gernot Rumpold, Ex-Telekom-Vorstand Rudolf Fischer und der frühere Telekom-Prokurist Michael G. Der Vorwurf in dem Prozess: Im Vorfeld des EU-Wahlkampfs im Jahr 2004 sollen von der Telekom Austria an Rumpolds Werbeagentur „mediaConnection“ 600.000 Euro geflossen sein – „ohne adäquate Gegenleistung“. Rumpold habe im Gegenzug auf offene Forderungen an die FPÖ verzichtet. Anfang August 2013 wurden Rumpold, Fischer und G. wegen Untreue (nicht rechtskräftig) schuldig gesprochen. Rumpold erhielt eine dreijährige unbedingten Freiheitsstrafe, Fischer wurde zu drei Jahren Haft, davon 2,5 bedingt verurteilt. Michael G. erhielt 30 Monate Haft, drei davon unbedingt. Die FPÖ wurde zur Rückzahlung von 600.000 Euro an die Telekom verpflichtet. Im November 2015 erhielt der Untreue-Schuldspruch für Rumpold Rechtskraft, doch hob der Oberste Gerichtshof (OGH) die über ihn verhängte unbedingte Freiheitsstrafe auf. Fazit: In Sachen Falschaussage geht es zurück an den Start, die Gesamtstrafe wird neu ausgemessen.
(c) APA HELMUT FOHRINGER (HELMUT FOHRINGER)

Bestätigt wurden vom OGH weiters die erstinstanzlichen Verurteilungen für Ex-Telekom-Vorstand Rudolf Fischer und Telekom-Prokuristen Michael G. Außerdem bestätigt wurde der Freispruch für Arno Eccher, der in seiner damaligen Funktion als BZÖ-Bundesgeschäftsführer auch nach Ansicht des Obersten Gerichtshofs nicht an den Untreuehandlungen rund um die „mediaConnection" beteiligt war. Die Freiheitliche Partei konnte ebenfalls aufatmen: Der OGH wies den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Abschöpfung der 600.000 Euro bei der FPÖ aus formalen Gründen ab. (Bild: Die Statue der Justitia am Obersten Gerichtshof)
APA/ROLAND SCHLAGER

Es war der 27. Februar 2013 als vier erstinstanzliche Schuldsprüche gesprochen wurden. Ursache dafür waren Kursmanipulationen mit dem Zweck, eine Bonus-Auszahlung für die Manager der Telekom Austria zu erwirken. Verurteilt wurden dafür die früheren Vorstände des Unternehmens, Rudolf Fischer (Bild) mit drei Jahren Haft, Stefano Colombo mit 3,5 Jahren und Josef Trimmel mit ebenfalls drei Jahren, davon aber zwei bedingt. Auch der Broker Johann Wanovits wurde für schuldig befunden, ihm wurden fünf Jahre Haft auferlegt. Berufungsverfahren sind anhängig. Den einzigen Freispruch in der Causa bekam der ehemalige Telekom-Generaldirektor Heinz Sundt.
(c) APA HELMUT FOHRINGER (HELMUT FOHRINGER)

Mit vier Schuldsprüchen und einem Freispruch endete in der Nacht auf 14. September 2013 im Wiener Straflandesgericht dieser Telekom-Prozess. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Telekom dem BZÖ im Wahljahr 2006 über Scheinrechnungen verdeckt - konkret, über zwei BZÖ-nahe Werbeagenturen - insgesamt 960.000 Euro zukommen ließ. Gedacht war das Geld für den orangen Nationalratswahlkampf im Allgemeinen sowie im Speziellen für den Persönlichkeitswahlkampf der seinerzeitigen Justizministerin Karin Gastinger. Der Lobbyist Peter Hochegger (Bild) erhielt wegen Beitrags zur Untreue (er zwischen der Telekom und dem BZÖ vermittelt, danach floss das Geld) und falscher Aussage vor dem parlamentarischen Korruptions-U-Ausschuss zweieinhalb Jahre unbedingte Haft. Im November 2015 überprüfte der OGH die von Hochegger eingebrachte Nichtigkeitsbeschwerde, verwarf diese aber und bestätigte den erstinstanzlichen Schuldspruch wegen Untreue als Beteiligter. Die über den Lobbyisten verhängte Haftstrafe von zweieinhalb Jahren unbedingt wurde allerdings aufgehoben. Dieser Punkt muss nun neu verhandelt werden.
(c) Die Presse (Clemens Fabry)

Der Ex-BZÖ-Abgeordneten Klaus Wittauer (Bild), der BZÖ-nahe Werber Kurt S. und Christoph Pöchinger, der frühere Sprecher von Ex-BZÖ-Justizministerin Karin Gastinger, fassten in der ersten Instanz 2013 teilbedingte Freiheitsstrafen aus. Der Ex-Telekom-Vorstand Rudolf Fischer wurde vom Vorwurf der Untreue und der Falschaussage freigesprochen. Das BZÖ wurde zur Rückerstattung der 960.000 Euro an die Telekom verurteilt. Die geständige Werbeunternehmerin Tina H. war bereits zuvor zu 20 Monaten bedingter Haft verurteilt worden - sie wandte sich nicht an den OGH. Am 25. November 2015 urteilte der OGH: Wittauers Urteil erhielt Rechtskraft, auch die Untreue-Schuldsprüche für Pöchinger und S. wurden bestätigt. Bei S. wurde eine endgültige Strafe festgesetzt: 27 Monate Haft, davon 24 Monate bedingt. In erster Instanz hatte er 30 Monate teilbedingt erhalten. In Pöchingers Fall wurde allerdings - wie bei Hochegger - eine Falschaussage-Verurteilung aufgehoben und zur Neuverhandlung geschickt. Aufatmen darf das BZÖ. Das Urteil, wonach es den Großteil des einst geflossenen Geldes zurückzahlen muss, wurde aufgehoben. Nun sollen Pöchinger und S. das Geld zurückzahlen.
APA/HERBERT NEUBAUER

Das Verfahren gegen den früheren BZÖ-Geschäftsführer Arno Eccher (Bild) endete 2013 mit dem Freispruch vom Vorwurf der Geldwäscherei. Im November 2015 überprüfte der OGH den Freispruch und kam zu dem Schluss, dass dieser „verfehlt und aufzuheben" war. Begründung: Das Erstgericht habe bei der Beweiswürdigung „nicht alle relevanten Aspekte des vorliegenden Beweismaterials berücksichtigt." Das muss nun in einem neuen Verfahren nachgeholt werden - ein Termin steht noch nicht fest.
(c) APA/HERBERT PFARRHOFER (HERBERT PFARRHOFER)

Bei der Vergabe des Behördenfunknetzes „Tetron" (auch „Causa Blaulichtfunk“ genannt) stand ebenfalls Schmiergeldverdacht im Raum. Der damalige ÖVP-Innenminister Ernst Strasser (Bild) hatte die Auftragsvergabe an das Mastertalk-Konsortium 2003 storniert, zum Zug kamen Motorola, Alcatel und Telekom Austria. Der Prozess begann am 24. Juni und endete (erstinstanzlich) am 14. Dezember 2015. Die Details: 2004 kam es zu Zahlungen von bis zu 4,4 Millionen Euro an den Lobbyisten Alfons Mensdorff-Pouilly, 1,1 Millionen davon von der Telekom. Der Staatsanwaltschaft fehlte dafür eine Gegenleistung, weshalb sie Mensdorff-Pouilly und dem einstigen Telekom-Vorstand Rudolf Fischer Untreue vorwarf. Letzterer wurde zudem verdächtigt, im Korruptions-Untersuchungsausschuss 2012 falsch ausgesagt zu haben. Beide bestritten das während der elf Verhandlungstage und plädierten auf „nicht schuldig“.
APA/ROBERT JAEGER

Vor Gericht begründete Fischer die 1,1 Millionen damit, dass der Lobbyist ihm „Hintergrundinformationen“ geliefert habe. Auch habe Mensdorff (Bild) dabei geholfen, aus dem Bieterkonsortium von Motorola, Alcatel und der Telekom aussteigen zu können. Der Ex-Motorola-Europa-Vertriebschef Carlos Sartorius sagte allerdings am 10. September 2015 aus, er könne nicht sagen, ob es überhaupt ein Dreierkonsortium gab. Zur Rolle von Mensdorff-Pouilly meinte er, er habe angenommen, dass dieser im Auftrag von Motorola arbeitet. Am 14. Dezember war es an Richter Michael Tolstiuk, ein Urteil in dem Fall zu fällen. Es lautete: Drei Jahre Haft - ohne Bewährung - für den Lobbyisten sowie die Rückzahlung von 1,1 Millionen Euro an die Telekom. Für Fischer setzte es ein Jahr Haft. Noch ist der Spruch nicht rechtskräftig, denn Mensdorff und auch der Staatsanwalt haben sich Bedenkzeit erbeten.
(c) APA HELMUT FOHRINGER (HELMUT FOHRINGER)

Der Prozess kreiste um eine 585.600 Euro schwere Scheinrechnung für den ehemaligen Marketing-Bereichsleiter der Telekom Austria Stefan T. Laut Anklageschrift erklärten sich die Chefs der Werbeagentur Euro-RSCG Gustav E. und Albert E. einverstanden, „diese ‚informelle Abfertigung‘ über die Euro-RSCG abzuwickeln“. Der Telekom wurde dazu im Juli 2007 eine entsprechende Scheinrechnung gestellt. Im Februar 2015 stellte Richter Michael Tolstiuk fest, dass der Tatbestand der Untreue nicht erfüllt und der Telekom durch die Zahlungen an T. kein Schaden entstanden sei. T., Gustav E. und Albert E. wurden freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft kündigte Nichtigkeitsbeschwerde gegen die Urteile an, mittlerweile sind die Freisprüche rechtskräftig. (Bild: Großer Schwurgerichtssaal)
Die Presse

Im Verfahren geht es um Immobiliengeschäfte, die unter anderen vom Ex-Telekom-Generaldirektor Heinz Sundt und dem früheren Telekom Vorstand Stefano Colombo mit dem Ex-ÖBB-Chef Martin Huber (Bild) und seiner Frau Barbara abgewickelt wurden, geht. Weiters involviert sind Birgit Wagner, mittlerweile Vorstand der ÖBB-Personenverkehr AG, einer ihrer Vorstandskollegen sowie der Ziviltechniker Peter K. Der Prozess endete im April 2014 mit Freisprüchen für alle Angeklagten.
REUTERS

Doch die Ruhe währte nicht lange: Im Mai 2015 wurde bekannt, dass die Oberstaatsanwaltschaft „ergänzende Erhebungen" angeordnet hat. Nun müssen Ex-ÖBB-Aufsichtsratschef Wolfgang Reithofer und Ex-Aufsichtsrat Eduard Saxinger einvernommen werden. Im Zuge der Befragung soll geklärt werden, was ihnen Huber tatsächlich über seine Beteiligung an der Schillerplatz 4 Projektentwicklungs GmbH erzählt hat. Huber wies die Vorwürfe über seinen Anwalt Meinhard Novak zurück. (Bild: Huber, Colombo und Sundt)
APA/ROLAND SCHLAGER

Mit dem 27. Oktober 2015 wird die Liste der Ungereimtheiten rund um die Telekom erneut länger. Wie die „Presse“ erfahren hat, ermittelt die Staatsanwaltschaft Wien gegen das Unternehmen. Der Vorwurf: Abgabenhinterziehung. Ebenfalls unter den insgesamt 16 Beschuldigten sind die Lobbyisten Peter Hochegger und Alfons Mensdorff-Pouilly sowie der Ex-Telekom-Festnetzvorstand Rudolf Fischer. Konkret soll die Telekom zwischen 2003 und 2008 gegen Vorlage von Scheinrechnungen Gelder ausgeschüttet und sie mehrfach in Hocheggers Firma „Valora“ zwischengeparkt haben. Offen ist, es zu einer Anklage kommen wird.
Bloomberg

Der ehemalige Telekom-Sprecher der SPÖ, Kurt Gartlehner (Bild), soll bis 2009 insgesamt 127.200 Euro von Hocheggers „Valora" erhalten haben. Gartlehner bestätigt eine Tätigkeit für Valora, er habe dort aber tatsächliche Leistungen erbracht. Außerdem sei kein Geld an die SPÖ gegangen. Ein von „News" zitiertes Gutachten ortet dagegen „eingekaufte Gunst zugunsten der Telekom." Auch an den der SPÖ nahestehenden Echo-Verlag sollen insgesamt 72.000 Euro von der Telekom geflossen sein. Bei 24.000 Euro davon soll es sich um eine Parteispende an die SPÖ gehandelt haben. Der Echo-Verlag weist das zurück.
APA/HERBERT NEUBAUER

Ein weiterer Telekom-Fall ploppte am 16. Dezember 2015 auf Die Staatsanwaltschaft Wien hat eine Anklage gegen Ex-Telekom-Chef Rudolf Fischer, Ex-Telekom-Manager Michael Fischer (Bild) und gegen Bernd Schönegger, NR-Abgeordneter und Geschäftsführer der Grazer ÖVP, erhoben. Der Verdacht lautet auf Untreue. Hintergrund des Verfahrens sind vermutete Zahlungen der Telekom an eine Werbeagentur, die im Grazer Gemeinderatswahlkampf 2008 für die ÖVP tätig war. Michael Fischer, einst "Head of Public Affairs" bei der Telekom und ÖVP-Mitarbeiter, soll Schönegger in einem E-Mail aufgefordert haben, eine Rechnung an eine mittlerweile stillgelegte Telekom-Tochter zu stellen. Nur wenige Tage später soll dann die Grazer Agentur eine Rechnung über 119.760 Euro an das Unternehmen geschickt haben, die mit dem Mail fast deckungsgleich war. Die Ermittler gingen davon aus, dass das Geld über diese Umwege von der Telekom an die ÖVP floss. Die nunmehr Angeklagten haben die Vorwürfe stets bestritten.
APA/HELMUT FOHRINGER