Die geplante Postgesetznovelle sollte Anlass zur Schaffung eines unabhängigen Regulators sein.
Wie berichtet, soll das Postgesetz aufgrund des bevorstehenden Post-Börsengangs novelliert werden. Die Novelle ist umstritten. Besonders wurde kritisiert, dass kein unabhängiger Postregulator geschaffen wird. Regulierungsbehörden waren bisher nicht erforderlich, weil der monopolistische Markt durch das Staatseigentum an der Post gelenkt wurde. Andere Anbieter gab es nicht.
Durch die Postrichtlinie trat ein Paradigmenwechsel ein: Europarechtlich wurde die schrittweise vollständige Liberalisierung des Marktes verfügt. Aus dem Postgesetz hätte ein Postmarktgesetz mit einer eigenen Regulierungsbehörde werden sollen. Liberalisierung bedarf nämlich der Regulierung als notwendige, zeitlich beschränkte Durchgangsstufe. Ihre Aufgabe ist es, die Marktmacht des Monopolisten Post zu beschneiden und den Marktzutritt für andere Anbieter zu erleichtern.
Dafür bedarf es speziell organisierter Regulierungsbehörden. Ihre Unabhängigkeit von politischer Einflussnahme ist eine der Voraussetzungen für funktionierenden Wettbewerb. Diese Behörden müssen aufgrund der EU-Vorgaben vom Posteigentümer Staat unabhängig sein, der nicht Richter in eigener Sache sein darf. Fast alle EU-Staaten haben bereits unabhängige Behörden eingerichtet. In Österreich ist trotz EU-Kritik nach wie vor die Oberste Postbehörde im Verkehrsministerium Regulator. Daran soll sich auch nichts ändern.
Die Novelle sollte Anlass für die Errichtung eines unabhängigen Postregulators sein, um die EU-Bedenken auszuräumen. Ein nahe liegender Fehler sollte vermieden werden: die verfassungsrechtlich problematischen Modelle aus dem Telekommunikations-, Energie- und Schieneninfrastruktursektor mit jeweils zwei (insgesamt sechs) verschiedenen Regulierungsbehörden zu übernehmen oder den Postregulator dort anzugliedern. Diese Zweiteilung wirft mehr Fragen auf, als sie löst. Zudem gibt es Bedenken, wie unabhängig diese Behörden tatsächlich sind.
Die Errichtung eines Postregulators sollte Anstoß für eine Totalreform sein und ein einheitlicher, unabhängiger Regulator für sämtliche oben genannten netzwerkgebundenen Infrastrukturen geschaffen werden. Dabei sollte es sich um eine verfassungsrechtlich abgesicherte unabhängige (weisungsfreie) Bundesbehörde handeln, wie dies etwa bei Bundeswettbewerbsbehörde oder Bundesvergabeamt der Fall ist.
Die Regulierungsentscheidungen wären in unabhängigen Beschlusskammern von Juristen gemeinsam mit technischen und wirtschaftlichen Spezialisten frei von jeglicher Einflussnahme zu fällen. Insbesonders müssten ministerielle Weisungsrechte ausgeschlossen werden. Gegen Entscheidungen sollte die Beschwerdemöglichkeit an den Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof bestehen. Die Aufsicht über diesen Regulator könnte entweder dem zuständigen Minister oder direkt dem Parlament obliegen. Die Finanzierung könnte teilweise über den Markt erfolgen. Für die Postmarktliberalisierung würde das nach langem Stillstand einen wesentlichen Schritt nach vorne bedeuten, der Anlass zur Hoffnung gäbe, dass auch in Österreich die Liberalisierung endlich vorankommt.
Dr. Bernhard Müller, Partner der Graf, Maxl & Pitkowitz Rechtsanwälte GmbH in Wien, beschäftigt sich mit öffentlichem Wirtschaftsrecht, insbesondere mit Fragen der Regulierung von Post, Telekommunikation und Energie.