Über das neue Aylgesetz, über das derzeit im zuständigen Parlamentsausschuss verhandelt wird.
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eit Sommer 2003 konfrontierte uns die Regierung, meist in der Person des Innenministers, unablässig mit ihrer Ansicht, eine Verschärfung des Asylgesetzes sei unabdingbar. An sich kein Wunder bei dieser Regierung. Von einigem Interesse ist allerdings, dass in Erzählungen jener, die nach der Wahl im November 2002 schwarz-grüne Koalitionsgespräche geführt hatten, von einer weitgehenden Einigung in der Asyl- und Migrationspolitik berichtet wird; die Notwendigkeit einer Ressourcenzufuhr zu den Asylbehörden sei außer Streit, ein schärferes Asylgesetz nicht zur Diskussion gestanden.
Dieses Konzept war vor dem Hintergrund der bevorstehenden EU-Erweiterung, nicht mehr ganz so hoher Asylwerberzugänge, einer sich zunehmend festigenden Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) und der Notwendigkeit, die durch drei Krisen (Afghanistan, Irak und Tschetschenien) angehäuften Rückstände abzubauen, durchaus konsistent: Schnell durchgezogene Verfahren verkürzen die Aufenthaltsdauer jener Asylwerber, deren Antrag erfolglos bleibt, und geben diesen weniger Anknüpfungspunkte, in der ihnen auferlegten Untätigkeit gegen österreichische Rechtsnormen zu verstoßen.
Wäre das Konzept umgesetzt worden, wäre Österreich sowohl als Zielland der Schlepper als auch als Operationsbasis der "Suchtgiftkonzerne" weniger attraktiv, und viele Probleme, die uns heute zu schaffen machen, wären wenn nicht gelöst so doch um Etliches weniger belastend.
Doch es kam Schwarz-Blau und die Notwendigkeit, der FPÖ Möglichkeit zur Profilierung zu schaffen. Der Asylbereich war hiezu besonders geeignet, weil kein davon Betroffener sich bei Wahlen artikulieren darf, die früher positive Besetzung des Begriffs "Flüchtling" weitgehend beseitigt ist und weil es dort keinerlei Macht- oder Einflussbereich zu erobern oder verteidigen gibt. Dementsprechend ist in dem - noch gültigen - Regierungsprogramm 2003 von einer Reform des Asylverfahrens und einem "konzentrierten Einsatz der Ressourcen" (keine Vermehrung) die Rede, mit denen sowohl Qualität als auch Dauer des Verfahrens verbessert werden sollen.
Wie diese bürokratische Quadratur des Kreises in der Praxis aussieht, lehrt uns die Erfahrung der letzten drei Jahre: Die Rückstände sind nicht geringer geworden und die Verfahren dauern trotz sinkender Asylwerberzahlen weiterhin Monate, wenn nicht Jahre. Die Asyl-Reform wurde als Versuch angelegt, an Effizienz durch Minderung der Rechtsstaatlichkeit zu gewinnen: Dem hat der Verfassungsgerichtshof einen höflich verpackten, aber nicht minder deutlichen Riegel vorgeschoben.
Um dieser Peinlichkeit offensiv zu begegnen, hat der damalige Innenminister den - völlig unzutreffenden - Begriff des "Asylmissbrauchs" in die Diskussion eingeführt. Dieses Phänomen - gemeint ist der Missbrauch des vorläufigen Aufenthaltsrechtes des Asylwerbers, also "Asylverfahrensmissbrauch" - erfordere eine umfassende Neukodifizierung der gesamten Materie: Statt einer punktgenauen und rechtsstaatlich einwandfreien Reparatur also eine Großbaustelle. Das Wissen um die Gründe, warum eine Neukodifizierung erforderlich sei, hat der bald danach (am Tag der Menschenrechte) zurückgetretene Minister ins Privatleben mitgenommen.
Mit der Großbaustelle war daher seine Nachfolgerin konfrontiert. Diese hat schnell erkannt, dass Personalaufstockung unerlässlich ist, weshalb der Entwurf des vor kurzem im Nationalrat eingelangten "Fremdenrechtspakets" rund 130 zusätzliche Mitarbeiter für die Asylbehörden vorsieht. Darum wird freilich kein größeres Aufheben gemacht, würde man doch sonst gefragt werden, warum diese naheliegende Maßnahme nicht schon vor Jahren ergriffen worden ist.
Allerdings droht die Neukodifikation den angestrebten Beschleunigungseffekt zunichte zu machen. Beim VwGH hat sich nämlich in den letzten Jahren ein steigender Prozentsatz an Ablehnungen ergeben. In Asylsachen waren es zuletzt (2004) bis zu 70 Prozent der Entscheidungen, nämlich 781 Fälle, in den ersten beiden Jahren nach Inkrafttreten des geltenden Asylgesetzes waren es insgesamt nur 95 Fälle.
Mit Inkrafttreten des neuen Rechts werden die Voraussetzungen für solche raschen Erledigungen, nämlich eine vorhandene und einheitliche Judikatur, im Asyl- und Fremdenpolizeirecht neuerlich nicht gegeben sein. Der VwGH wird die Behandlung von Beschwerden in diesem Bereich die nächsten Jahre kaum mehr ablehnen können, er geht somit auf eine Belastungskrise zu: Der Rückstau, der bislang bei den Asylbehörden bestand, wird "nach oben delegiert".
Somit wird das Asylthema wegen langer Verfahrensdauer auch im Jahr 2006 köcheln. Dann gibt es Neuwahlen und danach wieder Optionen . . . Lösungen können freilich auch schon derzeit angeboten werden: Personal und wenige, aber punktgenaue Gesetzesänderungen, sodass der Rückstau mit weitgehend unveränderter Judikatur aufgearbeitet werden kann.
meinung@diepresse.com Dr. Wolf Szymanski war Leiter der Sektion Asyl, Migration und sonstige Verwaltungsangelegenheiten im BMI. Seine Einschätzung zum Fremdenrechtspaket 2005 ist auch in der Juni-Ausgabe von "Migralex" nachzulesen.