Klagen über Klagen: Deutscher YouTube-Streit zieht sich

Klagen über Klagen: Deutsche YouTube-Streit zieht sich
Klagen über Klagen: Deutsche YouTube-Streit zieht sichREUTERS
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Die Verwertungsgesellschaft Gema klagt gegen das Videoportal. Gleichzeitig klagen Künstler gegen die Gema. In Deutschland sind viele YouTube-Videos wegen des seit 2009 schwelenden Streits nicht zu sehen.

Im Dauerstreit zwischen Google und der Gema um die Vergütung für YouTube-Videos hofft die Verwertungsgesellschaft noch immer auf eine außergerichtliche Lösung. "Wir sind nach wie vor guten Mutes, dass wir doch noch zu einer Einigung kommen werden", erklärte Gema-Chef Harald Heker am Sonntag auf der Musikmesse Midem in Cannes. YouTube habe die Verhandlungen im Dezember abgebrochen. Deshalb habe die Gema nun wie angedroht beim Landgericht München eine Unterlassungsklage gegen die Google-Tochter eingereicht. Gleichzeitig hat aber auch ein Mitglied der deutschen Piratenpartei, selbst Komponist, Klage gegen die Gema eingelegt.

Bei vielen Videos - wie zum Beispiel "Gangnam Style", dem Überraschungs-Musikhit des vergangenen Jahres - sehen deutsche YouTube-Nutzer derzeit den Hinweis, dass der Clip nicht verfügbar sei, weil die Gema nicht die erforderlichen Rechte eingeräumt habe. Diese Formulierung will sich die Gema nicht länger gefallen lassen. Der Text sei "reine Stimmungsmache", sagte Gema-Chef Harald Heker der "Wirtschaftswoche". Denn YouTube sperre mehr Videos als die Gema fordere. Das Verfahren verlängere nur die Lösungsfindung, sagte hingegen eine YouTube-Sprecherin der "Wirtschaftswoche".

Klage von Künstlern gegen Gema

Während die Gema YouTube klagt, klagt die Piratenpartei die Gema. Bruno Kramm, Urheberrechtsexperte der Partei und Komponist, sowie ein Textdichter haben beim Landgericht Berlin Klage gegen die Verwertungsgesellschaft eingelegt. Wie Heise berichtet, wollen die beiden Kläger damit mehr Transparenz erreichen und auch Geld samt Zinsen zurückhaben, das ihnen ihrer Ansicht nach zusteht.

Der Gema gehe es darum, dass Künstler für den Wert ihrer kreativen Leistung so bezahlt würden, wie sie es verdienten, sagte Heker. Er warnte davor, "eine Discount-Mentalität der Musiknutzer zu fördern und Unternehmer wie Kim Schmitz zu Helden zu stilisieren". In der Öffentlichkeit interessiere es leider kaum, dass dadurch die wirtschaftliche Existenz vieler Musikurheber bedroht sei.

Keine Einigung seit 2009

Google und die Gema, die in Deutschland die Urheberrechte etwa von Komponisten oder Textautoren vertritt, können sich schon seit 2009 nicht über eine Mindestvergütung für Videos bei YouTube einigen. Zuvor war ein vorläufiger Vertrag ausgelaufen. Die Verwertungsgesellschaft will 0,375 Cent pro Abruf. Google lehnte die Forderung bisher ab. Inzwischen wurde eine Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt eingeschaltet.

(APA/dpa/Red.)

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