Indien: Mutmaßlicher Vergewaltiger war minderjährig

Sicherheitspersonal vor dem Gerichtskomplex in Neu Delhi, wo das Schnellgericht tagt.
Sicherheitspersonal vor dem Gerichtskomplex in Neu Delhi, wo das Schnellgericht tagt.(c) EPA (ANINDITO MUKERJEE)
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Wäre er zum Tatzeitpunkt 18 gewesen, hätte ihm die Hinrichtung gedroht. Das Jugendgericht kann ihn höchstens zu drei Jahren Jugendarrest verurteilen.

Nach der tödlichen Vergewaltigung einer jungen Inderin droht einem der Beschuldigten einer Gerichtsentscheidung zufolge maximal drei Jahre Freiheitsentzug. Ein Jugendgericht in Neu Delhi bescheinigte dem Verdächtigen am Montag, zum Tatzeitpunkt 17 Jahre und sechs Monate alt gewesen zu sein. Nach Erwachsenenstrafrecht hätte dem jungen Mann die Hinrichtung gedroht. Die Staatsanwaltschaft, die den insgesamt fünf mutmaßlichen Peinigern unter anderem Vergewaltigung und Mord vorwirft, kündigte Einspruch gegen die Entscheidung des Jugendgerichts an.

Für Minderjährige sieht das indische Strafrecht eine maximale Strafe von drei Jahren in einer Jugendstrafanstalt vor. Auf Grundlage von alten Schulunterlagen konnte belegt werden, dass der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat siebzehneinhalb Jahre alt war. Den anderen mutmaßlichen Tätern der 23-Jährigen droht ein Todesurteil durch ein Schnellgericht.

Bruder des Opfers: "Nicht richtig"

Das Opfer war am 16. Dezember in einem fahrenden Bus in Neu Delhi von mehreren Männern vergewaltigt und gemeinsam mit einem Freund gefoltert worden. Die Frau starb 13 Tage später an ihren Verletzungen. Der Minderjährige soll den Ermittlungen zufolge sie und ihren Begleiter in den Bus gelockt und sich besonders grausam an ihr vergangen haben. Der Bruder der Frau kritisierte am Montag, dass dem 17-Jährigen nun nur eine milde Strafe droht. "Es ist nicht richtig, ihn davonkommen zu lassen", sagte er dem Nachrichtensender NDTV. "Wir wollen, dass alle sechs Beschuldigten hängen." Die Staatsanwaltschaft kündigte Einspruch gegen die Entscheidung des Jugendgerichts an.

Das Schnellgericht in Neu Delhi lehnte am Montag einen Antrag der Verteidigung ab, bei einem weiteren Beschuldigten zu prüfen, ob er minderjährig sei. Bei einer Anhörung im Vorverfahren äußerten sich am Montag hinter verschlossenen Türen die Anwälte der fünf volljährigen Verdächtigen zur Anklageschrift. Bereits in der vergangenen Woche hatte die Staatsanwaltschaft ihre Punkte vorgebracht. Die nächste Anhörung ist für diesen Dienstag geplant. Der eigentliche Prozess beginnt erst, wenn das Gericht entschieden hat, welche Anklagepunkte zugelassen werden. Ein Datum dafür steht weiterhin nicht fest.

(APA/dpa)

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