IV fordert Tageshöchstarbeitszeit von 12 Stunden

Stempeluhr
Stempeluhrwww.BilderBox.com
  • Drucken

Die Tageshöchstarbeitszeit soll auf 12 Stunden angehoben werden. Die Abgeltung soll mit Zeitausgleich 1 zu 1 ohne Zuschläge erfolgen.

Die Industriellenvereinigung (IV) hat ihre Forderung nach einer Verlängerung der Tageshöchstarbeitszeit erneut vorgebracht. Von derzeit 10 Stunden sollte die Tagesmaximalarbeitszeit auf 12 Stunden verlängert werden, einen finanziellen Ausgleich für diese Mehrbelastung sieht die IV nicht vor. "Wir wollen nicht, dass die Menschen mehr arbeiten, sondern dass sie zum richtigen Zeitpunkt arbeiten können", erklärte IV-Generalsekretär Christoph Neumayer heute, Montag, in einer Pressekonferenz.

Die gesetzliche Tageshöchstarbeitszeit von 10 Stunden sei in vielen Bereichen "nicht praktikabel". Im Arbeitszeitgesetz sollten 12 Stunden Tageshöchstarbeitszeit verankert werden. Ausnahmen kann sich Neumayer nur bei besonders hoher Belastung vorstellen, etwa bei schwerer körperlicher Arbeit. "Viele Arbeitsspitzen sind mit dem jetzigen Rahmen der Arbeitszeitvorschriften nicht zu bewältigen." Im Projektgeschäft und bei internationalen Unternehmen würde man oft mit dem Zehn-Stunden-Tag nicht auskommen. Durch innerbetriebliche Vereinbarungen auf sozialpartnerschaftlicher Basis könnten beide, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, auch davon profitieren. Neumayer verweist auch auf das Krankenanstaltsgesetz, wo die tägliche Höchstgrenze bei 13 Stunden liege.

Arbeitskosten um 500 Mio. Euro reduzieren

Die Industrie wolle außerdem eine flexiblere Durchrechnung der Arbeitszeit: Die Durchrechnungszeiträume sollten auf zwei Jahre ausgedehnt werden. Damit könnten die Unternehmen auf konjunkturelle Entwicklungen besser reagieren.

Die Industriellenvereinigung sieht auch bei den Arbeitszusatzkosten Reformbedarf: "Wir sehen 500 Mio. Euro Potenzial, um Arbeitszusatzkosten zu reduzieren und Arbeit günstiger zu machen", führte Neumayer aus. Dabei habe man die Unfallversicherung, den Familienlastenausgleichsfonds oder die Insolvenzkosten im Visier.

Schließlich sollten bei der geplanten Bildungsteilzeit flexiblere Möglichkeiten eingeräumt werden, wünscht sich die IV. So sollte der vorgeschlagene Mindestzeitraum von vier auf zwei Monate verkürzt werden und die Arbeitszeitreduktion sollte flexibler gestaltet werden können.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Seniorin am Computer
Österreich

ÖAAB für längeres Arbeiten statt Pensionskürzungen

Der Arbeitnehmerbund will weitere steuerliche Begünstigungen für Familien mit Kindern. Die Streichung von Steuervorteilen sind ein "absolutes No-Go".

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.