Rechnungshof warnt Fekter: Risken bei Veranlagungen nicht verhindert

Finanzen. Für das Kontrollorgan hat das „Spekulationsverbot“ Lücken. Grüne lassen Finanzministerin zappeln und wollen mit Erwin Pröll reden.

Wien/Ett. Die Konfrontation zwischen Regierung und Opposition um gesetzliche Schranken gegen das Spekulieren mit Steuergeld spitzt sich zu. Wenn FPÖ oder Grüne nicht zustimmen, kann zwar ein Spekulationsverbot in 15a-Verträgen mit den Ländern festgeschrieben werden, nicht aber in der Verfassung. Der grüne Vizechef, Budgetsprecher Werner Kogler forderte am Montag, auch Ländervertreter müssten in die Gespräche eingebunden werden, entweder Vorarlbergs Landeschef Markus Wallner als Chef der Konferenz der Landeshauptleute oder besser Niederösterreichs Landeshauptmann Erwin Pröll (beide ÖVP), der ohnehin ständig in die Bundespolitik hineinregiere.

Die Opposition, die strengere Regeln für ein Spekulationsverbot in der Verfassung verlangt, kann sich auf den Rechnungshof stützen. Dieser hat Finanzministerin Maria Fekter (ÖVP) in einer schriftlichen, der „Presse“ vorliegenden Stellungnahme zum Entwurf gewarnt: Das Ziel eines Spekulationsverbots, um vermeidbare Risken bei Veranlagung auszuschließen, werde „durch die vorgeschlagene Bestimmung nicht erreicht“. Außerdem seien die Entwürfe keine ausreichende Grundlage für bundesweit einheitliche Grundsätze im Finanzmanagement.

Die zweite Verhandlungsrunde der Regierung mit der Opposition am Montagabend im Parlament fand ohne die Grünen statt. Allerdings offenbar nicht (nur) aus inhaltlichen Gründen. Kogler hatte schon beim ersten Treffen in der Vorwoche angekündigt, er werde da in Graz sein.

Fekter lässt sich aber nicht beirren. Sie will die am 4. Jänner mit den Ländern ausgehandelte Vereinbarung heute, Dienstag, im Ministerrat einbringen. Die Gespräche mit den Ländern sieht man im Finanzressort durch die Abmachung als abgeschlossen an.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.01.2013)

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