SPÖ will Verbot von Wasser-Privatisierung in Verfassung

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Die Debatte um eine neue EU-Richtlinie zur Wasserversorgung geht weiter: Die SPÖ will ein Privatisierungsverbot in der Verfassung verankern. Die Volkspartei bezeichnet den Vorstoß als "Unsinn".

Um eine Facette reicher geworden ist die Debatte um eine EU-Richtlinie, die unter anderem die Vergabe von Konzessionen für die kommunale Wasserversorgung betrifft (mehr dazu...). Staatssekretär Josef Ostermayer forderte am Wochenende beim SPÖ-Wahlkampfauftakt in Kärnten, per Verfassungsbestimmung die "Privatisierung der Trinkwasserversorgung zu verbieten". Bei der ÖVP stößt der Vorschlag, der am Dienstag im Ministerrat diskutiert wurde, auf wenig Gegenliebe. Vizekanzler Michael Spindelegger sprach von "völligem Unsinn" und meinte: "So wie das vorliegt, bin ich sicher dagegen". Nach dem Ministerrat signalisierte er allerdings Bereitschaft für eine Art Staatszielbestimmung in der Verfassung. Darin könne man festschreiben, dass "Wasser ein öffentliches Gut ist". Auch die Wasserversorgung als "Aufgabenstellung der öffentlichen Hand" könne definiert werden. Gleichzeitig versuchte der Vizekanzler zu beruhigen: Die EU könnte auf Grund des Einstimmigkeitsprinzips gar keinen Privatisierungsauftrag ohne Österreichs Stimme beschließen.

Kompromissbereit zeigte sich Bundeskanzler Werner Faymann. Seine Partei wolle jedenfalls den "vollen Einfluss der öffentlichen Hand" beim Wasser garantieren. Es müsse verhindert werden, dass etwa über verpflichtende Ausschreibungen Private zum Zug kämen, ohne dass die Körperschaften etwas dagegen tun können, so Faymann. Deswegen wolle man einen Grundversorgungsauftrag klarstellen.

Worum es in der Richtlinie geht

Binnenmarktkommissar Michel Barnier will in der gesamten EU einheitliche Regeln zur Vergabe von Konzessionen für Dienstleistungen schaffen – darunter fällt auch die Wasserversorgung. Ziel ist der EU zufolge mehr Transparenz, Wettbewerb und Chancengleichheit. Kritiker, v. a. in Deutschland und Österreich, sehen in dem Entwurf einen Versuch, die Wasserversorgung zu privatisieren.

Die EU erklärte, dass sie keine Zwangsprivatisierung vorgeschlagen hat. Nur Kommunen, die ihre Wasserversorgung freiwillig privatisieren, müssen transparente Verfahren durchführen. Im Binnenmarktausschuss stimmte eine große Mehrheit für den Entwurf. Im März soll das gesamte EU-Parlament über die Richtlinie abstimmen.

>>> Statement der EU-Kommission

>>> EU-Richtlinie zur Konzessionsvergabe

Mitterlehner: "Teile der SPÖ populistisch"

Zuvor erklärte Spindeleggers Parteikollege, Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner, dass die geplante EU-Norm mitnichten eine Zwangsprivatisierung des österreichischen Wassers bedeuten würden. Es gebe deswegen auch keinen Grund, derart "emotional" darüber zu diskutieren, meinte Mitterlehner. "Teile der SPÖ" seien "populistisch unterwegs". Der Wirtschaftsminister sah sich an aufgeregte Debatten über "Joghurt und Schildläuse" in den 90er Jahren, vor dem österreichischen EU-Beitritt, erinnert. Damals hatte FPÖ-Chef Jörg Haider Stimmung gegen die EU gemacht. Spindlegger stört der generell privatisierungskritische Ton der Debatte - was übrig bleibe, sei "Privatisierung ist schlecht", monierte er.

Bei der Wasser-Debatte gibt es offenbar Auffassungsunterschiede zwischen den Koalitionsparteien: Die SPÖ fürchtet eine Entmachtung der öffentlichen Hand, die ÖVP dagegen sieht keine Gefahr einer zwangsweisen Privatisierung des Wassers. Während die Volkspartei unter dem Begriff "Wasser" vor allem die Ressource meint, spricht die SPÖ auch von der Verteilungs-Infrastruktur, deren Auslagerung an Unternehmen bereits jetzt in etlichen Gemeinden Realität ist.

FPÖ: "Weißes Gold Österreichs schützen"

Inzwischen hat sich auch die FPÖ zum Thema zu Wort gemeldet: Die Freiheitlichen wollen im Rahmen des Spekulationsverbots (mehr dazu ...) auch den Schutz des heimischen Wassers sichern. "Für uns ist das Bedingung. Das weiße Gold Österreichs ist zu schützen", betonte Parteichef Heinz-Christian Strache am Dienstag bei einer Pressekonferenz. Anderenfalls wäre ein Gesetz zum Verbot von Spekulationen "nicht nachhaltig".

Die österreichischen Strukturen zur Wasserver- und -entsorgung haben sich bewährt, es brauche keine weiteren europäischen Regelwerke, so Strache. Bei Wasser handle es sich außerdem um "keine übliche Handelsware, sondern ein Heimat- und Menschenrecht". Der Schutz des heimischen Wassers gehöre daher in der Verfassung verankert, zeigte er sich überzeugt.

>>> Reaktionen auf die neue EU-Wasserrichtlinie

(APA/Red.)

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