Jetzt blühen dem Schuhhersteller 10.000 Euro Zwangsstrafe. Er bleibt bei seinen Forderungen. Staudinger befindet sich derzeit auf Afrika-Reise.
Wien/Es. Nächster Akt im Schaukampf zwischen dem Waldviertler Schuhhersteller Heini Staudinger und der Finanzmarktaufsicht: Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat Staudingers Ansuchen um aufschiebende Wirkung für den FMA-Bescheid nicht stattgegeben. Das heißt, Staudinger ist derzeit rechtskräftig dazu verpflichtet, die drei Mio. Euro, die er mit seinem Sparverein von privaten Geldgebern eingesammelt hat, zurückzuzahlen oder eine legale Form der Finanzierung zu wählen. Staudinger hat sich bisher geweigert, von seinem Finanzierungsmodell Abstand zu nehmen. (Zur Finanzierung seiner Waldviertler Schuhfirma nimmt Staudinger von Privatanlegern Darlehen entgegen und zahlt dafür vier Prozent Zinsen.)
Die FMA wird nun eine Zwangsstrafe in der Höhe von 10.000 Euro über Staudinger verhängen. „Wenn er sich weigert zu zahlen, kommt der Exekutor, und weitere Strafen werden folgen“, erläutert der FMA-Sprecher Klaus Grubelnik das weitere Prozedere.
Staudinger auf Reise in Tansania
Staudinger befindet sich derzeit auf Afrika-Reise bei von ihm unterstützten Spitälern in Tansania. Sein Bruder Karl Staudinger, als Jurist mit der verfassungsrechtlichen Seite des Falles betraut, zeigte sich über die Entscheidung überrascht. Man habe argumentiert, dass die FMA sich in Fehleinschätzung der Rechtslage das Recht herausnehme, als mögliche Maßnahme die Firma zu schließen. „Wir haben gedacht, das ist die ultimative Keule. Aber in der öffentlichen Stellungnahme des VfGHs ist davon überhaupt nicht die Rede.“
Trotzdem sei man gelassen. Staudinger bleibe bei seiner Weigerung, auf die Forderungen der FMA einzugehen und werde zur Not auch ins Gefängnis gehen.
So schlimm muss es aber nicht kommen. Der VfGH hat nämlich in der Sache selbst noch nicht entschieden. Sollte Staudinger letztendlich doch Recht bekommen, dann werden ihm, das bestätigen Grubelnik und VfGH-Sprecher Christian Neuwirth, bis dato freiwillig oder unfreiwillig bezahlte Strafen rückerstattet.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.01.2013)