Wasser-Privatisierungsverbot wäre "rechtlich belanglos"

WasserPrivatisierungsverbot waere rechtlich belanglos
WasserPrivatisierungsverbot waere rechtlich belanglos(c) Die Presse (Harald Hofmeister)
  • Drucken

Ein Privatisierungsverbot für Wasser in der Verfassung wäre rechtlich wertlos, sagt Verfassungsjurist Theo Öhlinger.

Die Politik hat die Festlegung eines Privatisierungsverbots für Wasser in der Verfassung in Diskussion gebracht. Eine solche Bestimmung wäre "rechtlich belanglos", sagte Verfassungsjurist Theo Öhlinger am Mittwoch im Ö1-"Morgenjournal". "Populistischer Unsinn" wäre zu viel gesagt, eine solche Bestimmung demonstriere den Wert, den Wasser für die Österreicher habe. Aber rechtlich habe sie keine Bedeutung. Offenbar wolle man ein Signal nach Brüssel senden. Dort soll eine neue EU-Richtlinie verabschiedet werden, die unter anderem die Vergabe von Konzessionen für die kommunale Wasserversorgung betrifft (siehe unten).

"Dann hilft die Verfassung gar nichts..."

Die EU-Kommission verlange ja gar keine Privatisierung des Wasser, so Öhlinger. "Und selbst wenn man in Brüssel auf die Idee kommen sollte, dann hilft die Verfassung gar nichts, weil das Recht der EU auch Vorrang vor österreichischem Verfassungsrecht hat." Einzige Abhilfe: Man müsste bei der Entstehung einer solchen Anordnung in Brüssel mitarbeiten, etwa im europäischen Parlament und vor allem im Ministerrat, wo ein österreichischer Minister ja immer dabei sei.

Öhlinger sieht in der Debatte die Fortsetzung einer Tradition, die nach dem Zweiten Weltkrieg begonnen hat: Nämlich, "dass eine große Koalition, wenn sie sich über etwas einig war, nur dazu schrieb 'Verfassungsbestimmung'. Dann brauchte man sich um die geltende Verfassung nicht kümmern und konnte sich vor allem sicher sein, dass ein Koalitionspartner allein nicht abändern kann." Das sei eine "sehr problematische Entwicklung". Es gebe Dinge, die unbedingt in die Verfassung gehören, aber "ein solches Verbot der Privatisierung von Wasser eher nicht."

Worum es in der EU-Richtlinie geht

Binnenmarktkommissar Michel Barnier will in der gesamten EU einheitliche Regeln zur Vergabe von Konzessionen für Dienstleistungen schaffen – darunter fällt auch die Wasserversorgung. Ziel ist der EU zufolge mehr Transparenz, Wettbewerb und Chancengleichheit. Kritiker, v. a. in Deutschland und Österreich, sehen in dem Entwurf einen Versuch, die Wasserversorgung zu privatisieren.

Die EU erklärte, dass sie keine Zwangsprivatisierung vorgeschlagen hat. Nur Kommunen, die ihre Wasserversorgung freiwillig privatisieren, müssen transparente Verfahren durchführen. Im Binnenmarktausschuss stimmte eine große Mehrheit für den Entwurf. Im März soll das gesamte EU-Parlament über die Richtlinie abstimmen.

>>> Statement der EU-Kommission

>>> EU-Richtlinie zur Konzessionsvergabe

(APA/Red.)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Jede Gemeinde entscheidet beim
Österreich

Jede Gemeinde entscheidet beim Wasser "völlig autonom"

Der Rechtsexperte Obwexer sieht in der Richtlinie keinen Druck zur Privatisierung. Aber wenn privatisiert wird, muss europaweit ausgeschrieben werden.
Österreich

SPÖ will Verbot von Wasser-Privatisierung in Verfassung

Die Debatte um eine neue EU-Richtlinie zur Wasserversorgung geht weiter: Die SPÖ will ein Privatisierungsverbot in der Verfassung verankern. Die Volkspartei bezeichnet den Vorstoß als "Unsinn".
SuperMarkt Haende unserem Wasser
Home

SuperMarkt: Hände weg von unserem Wasser?

Die Arbeiterkammer schlägt Alarm: "Brüssel" will die Wasserversorgung privaten Anbietern zuschanzen. Die Stadt Wien hat die Gebühren im Vorjahr um stattliche 33 Prozent nach oben geschnalzt.

International

EU-Wasserrichtlinie: 'Druck zur Privatisierung steigt'

Die EU will bei den geplanten Konzessionsregeln den Bereich Wasser nicht ausnehmen. Als Konsequenz müssen Gemeinden europaweit ausschreiben. Es gebe keinen Grund zur Sorge, sagt der ehemalige EU-Kommissar Fischler.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.