Samenspender müssen in Österreich Namen nennen

Samenspender muessen oesterreich Namen
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In Deutschland kämpfte eine junge Frau erfolgreich für die Bekanntgabe der Identität ihres biologischen Vaters. In Österreich ist das geregelt.

Eine 21-jährige Deutsche gewann am Mittwoch einen Prozess gegen eine Samenbank, die sie geklagt hatte, weil sie den Namen ihres Erzeugers erfahren wollte. In Österreich verhindert die Rechtsprechung derartige Verhandlungen: Bevor Männer ihren Samen spenden, müssen sie zustimmen, dass die Samenbank die Daten des Spenders an seine Kinder weitergeben darf.

Österreichische Samenspender müssen vor der Spende zum einen ihr Einverständnis erklären, dass ihr Samen in der medizinischen Fortpflanzung eingesetzt wird, zum anderen müssen sie der Auskunftspflicht der Samenbank gegenüber gezeugten Kinder zustimmen. Hat ein anonym gezeugtes Kind sein 15. Lebensjahr erreicht, dann hat es automatisch Anspruch darauf zu erfahren, wie der Name des biologischen Vaters lautet.

Während in Deutschland das sogenannte "Gewebegesetz" gilt, nach dem Samenspender die Unterlagen zu ihrer Spende 30 Jahre lang aufbewahren müssen, werden Daten der Samenspende in Österreich von der jeweiligen Spenderanstalt aufbewahrt. Archiviert werden neben dem Namen auch Geburtstag und -ort, Staatsangehörigkeit, Wohnort, Vor- und Zuname der Eltern und Zeitpunkt der Samenspende.

Ein Spender für maximal drei Paare

Nicht konkret geregelt sind in Österreich die Voraussetzungen für Samenspender. Allerdings steht im Fortpflanzungsmedizingesetz, dass Untersuchungen vorab sicherstellen müssen, "dass nach dem jeweiligen Stand der medizinischen Wissenschaft und Erfahrung der Samen fortpflanzungsfähig ist und durch seine Verwendung keine gesundheitlichen Gefahren für die Frau oder das gewünschte Kind entstehen können". Zudem hält das Gesetz dezidiert fest, dass "Samen eines Dritten für eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung in höchstens drei Ehen oder eheähnlichen Lebensgemeinschaften verwendet werden dürfen". Ein und dasselbe Paar kann allerdings mehrmals Samen des selben Spenders bekommen.

Restriktive Vorschriften gibt es in Fachkliniken. Zu Europas führenden Einrichtungen in diesem Bereich zählt das Kinderwunschzentrum des Krankenhauses Goldenes Kreuz in Wien. Hier müssen Spender zwischen 19 und 35 Jahren alt sein und dürfen, ähnlich wie bei einer Blutspende, weder an Erbkrankheiten noch an Infektionskrankheiten leiden. Auch kurz zurückliegende Aufenthalte in Tropengebieten machen eine Spende unmöglich.

"Bewerber" müssen eine Samenprobe abgeben, die anschließend verschiedenen Untersuchungen zur Qualität unterzogen wird. Letztendlich werden nur 30 Prozent der Männer als potenzielle Spender aufgenommen. Während früher über Inserate, beispielsweise in Studentenforen, Spender geworben wurden, gibt es heute keinen Mangel mehr an Männern, die ihren Samen der medizinischen Fortpflanzung zur Verfügung stellen, sagte eine Sprecherin der Kinderwunschklinik zur APA. Das Kinderwunschzentrum zahlt pro Spende 75 Euro.

(APA)

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