Vorwürfe überprüft

Digital-Uni: Interne Prüfung bescheinigt Ministerium „gesetzeskonformes“ Vorgehen

ÖVP-Wissenschaftsminister Polaschek sah sich Ende April gezwungen, die Vorwürfe rund um die Bestellung der IDSA-Rektorin durch die Finanzprokuratur prüfen zu lassen. Diese bescheinigt nun: Das Ministerium habe „gesetzeskonform“ agiert.
ÖVP-Wissenschaftsminister Polaschek sah sich Ende April gezwungen, die Vorwürfe rund um die Bestellung der IDSA-Rektorin durch die Finanzprokuratur prüfen zu lassen. Diese bescheinigt nun: Das Ministerium habe „gesetzeskonform“ agiert.EVA MANHART
  • Drucken

Nach schweren Vorwürfen rund um die Bestellung der Gründungsrektorin, Stefanie Lindstaedt, ist die von Minister Polaschek eingeschaltete interne Prüfung abgeschlossen. Sie bescheinigt Polaschek, der selbst in Bedrängnis gekommen war, dass er seine Rechtsaufsicht „gesetzeskonform wahrgenommen“ habe.

Nach schweren Vorwürfen gegen die Bestellung der Gründungsrektorin der neuen Linzer Digital-Uni (IDSA), Stefanie Lindstaedt, sah sich Wissenschaftsminister Martin Polaschek (ÖVP) gezwungen, den Bestellungsprozess intern erneut überprüfen zu lassen. Sein Haus ist als gesetzliche Rechtsaufsicht letztverantwortlich. Eine Prüfung des Ministeriums einer Aufsichtsbeschwerde hatte bereits zuvor ergeben, dass der Bestellprozess von Lindstaedt ordnungsgemäß erfolgt sei.

Doch ein von Fabasoft-CEO Helmut Fallmann - er saß bis zu seinem Rücktritt im Gründungskonvent der Uni - beauftragtes Rechtsgutachten von Verfassungsjuristen Heinz Mayer sowie eines von Strafrechtsprofessor Kurt Schmoller sahen den Prozess jedoch als „rechtswidrig“ an - infolge von mutmaßlich nicht zeitgerecht offengelegten Befangenheiten und anderen dokumentierten Ungereimtheiten („Die Presse“ berichtete). Damit wurde auch die Rolle des Ministeriums selbst ein Thema, denn dieses ist laut Gesetz mit der Rechtsaufsicht betraut. Schreitet es nicht ein, obwohl grobe Rechtsverletzungen passieren, steht das Ministerium bzw. Minister Polaschek selbst im Verdacht des Amtsmissbrauchs.

Dieser hat sich nun, aus Sicht der internen Prüfung sowie jener der Finanzprokuratur, als nicht gegeben herausgestellt. Die mit der Untersuchung des Vorgehens des Ministeriums beauftragte Interne Revision und die Finanzprokuratur kommen zum Ergebnis, dass das Ministerium „die Rechtsaufsicht über die Universität „Institute of Digital Sciences Austria“ gesetzeskonform wahrgenommen und die damit im Zusammenhang stehenden Pflichten rechtlich vertretbar ausgeübt hat.“ Darüber sei Minister Polaschek am Mittwoch informiert worden.

Prestigeprojekt soll bereits im Herbst starten

Die Causa hatte sich zuletzt zu einem veritablen Machtkampf zwischen der Linzer Industrie rund um Fabasoft-Chef Fallmann und IV-Chef Stefan Pierer sowie der TU Graz entwickelt. Die Linzer hatten der Vorsitzenden des Gründungskonvents, Claudia von der Linden, Vizerektorin der TU Graz, vorgeworfen, Lindstaedt mit mutmaßlich rechtswidrigen Tricks in den Chefsessel gehievt zu haben, um den Kandidaten der Oberösterreicher, den ehemaligen JKU-Rektor Meinhard Lukas, zu verhindern. Ob die Feststellung der internen Prüfung die seit Monaten schwelende Debatte vorerst beenden wird, bleibt abzuwarten.

Die Uni gilt als Prestigeprojekt von ÖVP-Landeshauptmann Thomas Stelzer, der den Grundstein für die Uni mit Ex-Kanzler Sebastian Kurz 2020 legte. Stelzer drängte wie Polaschek zuletzt auf ein Ende der Debatte rund um die Gründungsrektorin. Damit der Start im Herbst gelingen kann, stehen Kooperationen mit der Johannes-Kepler-Universität (JKU) sowie der Ars Electronica im Raum.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.