NS-Wiederbetätigung

Anklage gegen „Aula“-Chefredakteur liegt vor

Ein Zeithistoriker analysierte Vorwürfe zu Wiederbetätigung und Verhetzung. Nun liegen fast 200 Seiten gegen den Chefredakteur und Herausgeber vor.

Die Staatsanwaltschaft Graz hat gegen den Chefredakteur der 2018 eingestellten rechtsextremen Zeitschrift „Aula“ eine - noch nicht rechtskräftige - Anklage wegen NS-Wiederbetätigung eingebracht. Sprecher Hansjörg Bacher bestätige am Donnerstag einen entsprechenden Bericht der „Kronen Zeitung“. SOS Mitmensch hatte 2018 eine Sachverhaltsdarstellung wegen des Verdachts der Wiederbetätigung sowie der Verhetzung samt mehr als 200 Artikeln eingebracht, die nun zur Anklage führte.

Ein Wiener Zeithistoriker hatte in den vergangenen Monaten für die Staatsanwaltschaft die „Aula“ digitalisiert und analysiert. Dabei hatten sich manche der von SOS Mitmensch eingebrachten Vorwürfe offenbar bestätigt. Die Anklage umfasst fast 200 Seiten und richtet sich gegen den Chefredakteur und Herausgeber als Verantwortlichen für den Inhalt der Zeitschrift, ebenso wie gegen den Verband.

Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig. Bernhard Lehofer, der den Beschuldigten verteidigen wird, überlegt noch einen Einspruch, werde das wohl aber erst in der kommenden Woche entscheiden, wenn er die Anklage im Detail gelesen hat, sagte er am Donnerstag. (APA)

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