Italien

Viele Fälle, eine Verurteilung: Die dicke Justiz-Akte Berlusconi

Archivbild vom Februar 2023: Karima El-Mahroug (bekannt als „Ruby“) reagierte auf einen Freispruch Berlusconis vor dem Bericht in Mailand wegen Zeugenbestechung.
Archivbild vom Februar 2023: Karima El-Mahroug (bekannt als „Ruby“) reagierte auf einen Freispruch Berlusconis vor dem Bericht in Mailand wegen Zeugenbestechung.AFP/Piero Cruciatti
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Seit Berlusconis Politik-Eintritt im Jahr 1994 gab es 35 Strafverfahren gegen ihn. Vor allem der Fall „Ruby“ und Berlusconis „Bunga-Bunga-Partys“ sorgten international für Schlagzeilen. Verurteilt wurde er jedoch nur in einem anderen Fall.

Silvio Berlusconi, der viermalige italienische Ministerpräsident und milliardenschwere Medienmoguverbrachte einen Großteil der vergangenen 30 Jahre in juristischen Auseinandersetzungen. Er ist am Montag im Alter von 86 Jahren verstorben.

Berlusconi stand im Mittelpunkt einer Reihe von Ermittlungen und Prozessen, die fast alle nach seinem Eintritt in die Politik im Jahr 1994 eingeleitet wurden. Insgesamt gab es 35 Strafverfahren gegen ihn, aber nur eine einzige endgültige Verurteilung .Nach italienischem Recht hat ein Angeklagter im Falle einer Verurteilung das Recht, zunächst Berufung beim Berufungsgericht und dann beim obersten Gericht des Landes, dem Kassationsgerichtshof, einzulegen.

Ein Urteil wird daher erst dann vollstreckbar, wenn das Berufungsverfahren abgeschlossen ist. Das dauert mehrere Jahre, und einige mutmaßliche Straftaten werden aufgrund der Verjährungsfristen, die vorschreiben, wie lange Ermittlungen und Prozesse dauern dürfen, verjährt.

Die „Ruby“-Fälle

Berlusconi wurde 2010 des Amtsmissbrauchs und der Bezahlung von Sex mit einer Minderjährigen, der Nachtclubtänzerin Karima El Mahroug, in Italien besser bekannt unter ihrem Künstlernamen „Ruby, the Heartstealer“, beschuldigt.

Berlusconi wurde 2013 zunächst für schuldig befunden und zu einer siebenjährigen Haftstrafe verurteilt. Das Urteil wurde 2014 von einem Berufungsgericht aufgehoben, das feststellte, dass es keinen Beweis dafür gab, dass er wusste, dass sie zum Zeitpunkt der Begegnung 17 Jahre alt war. Das oberste Gericht Italiens bestätigte 2015 seinen Freispruch.

Berlusconi wurde in Rom, Siena und Mailand aber erneut auf die Anklagebank gesetzt, nachdem ihm vorgeworfen worden war, Zeugen auf seinen sogenannten Bunga-Bunga-Partys bestochen zu haben, damit sie im ursprünglichen Ruby-Prozess lügen. In jeder Stadt wurde er freigesprochen, zuletzt im Februar in Mailand.

Die einzige endgültige Verurteilung

Das einzige Verfahren gegen Berlusconi, das mit einer endgültigen Verurteilung endete, war ein Verfahren wegen Steuerbetrugs, Bilanzfälschung und Veruntreuung im Zusammenhang mit seinem Medienimperium, das damals noch Mediaset hieß. Im Jahr 2013 bestätigte das Oberste Gericht die Verurteilung Berlusconis zu vier Jahren Haft, von denen drei durch eine Begnadigung abgedeckt waren.

Aufgrund seines Alters konnte der ehemalige Ministerpräsident seine Strafe von 2014 bis 2015 als gemeinnützige Arbeit ableisten. Bis 2018 war er von politischen Ämtern ausgeschlossen.

Weitere Ermittlungen

Insgesamt zehn Fälle endeten mit einem Freispruch. Zwei davon, darunter der Prozess um die Finanzierung der „All Iberian Party“, wurden eingestellt, „weil der mutmaßliche Sachverhalt kein Verbrechen mehr darstellt“, nachdem seine Regierung das Gesetz zu seinen Gunsten geändert hatte.

Sieben Verfahren endeten mit Freisprüchen, „weil sich die Anschuldigungen als unbegründet erwiesen“, darunter Verfahren wegen angeblicher Bestechung der Steuerpolizei, Bestechung von Richtern und Steuerhinterziehung. In einem Fall wurde er freigesprochen, weil der Richter entschied, dass es sich nicht um ein Verbrechen handelte.

Verjährungsfristen und Amnestien

Weitere zen Verfahren gegen Berlusconi endeten mit der Entscheidung, den Fall nicht bis zu einem Urteil weiterzuverfolgen, viele davon, weil die Verjährung eingetreten war.

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