Die lange diskutierte Novelle der Wien Bauordnung soll für mehr erneuerbare Energie, mehr Grünraum, mehr Bäume und weniger Parkplätze in Wien sorgen.
Wien soll klimafit werden, jedes Dach eines Neubaus soll durch die verpflichtende Errichtung einer Fotovoltaik-Anlage zu einer Energieuelle werden, zugleich soll unnötige Bodenversiegelung gestoppt werden, die Verpflichtung, Stellplätze im Neubau zu errichten wird reduziert, Baumschutz soll besser umgesetzt werden, Fassaden zu begrünen soll einfacher werden – das sieht, so die Stadtregierung, die Bauordnungsnovelle 2023 vor.
Außerdem soll diese Novelle die umstrittene Kurzzeit-Vermietung von Wohnungen an Touristen einschränken. Die Novelle soll in den nächsten Wochen in Begutachtung gehen. Im Herbst soll eine Regierungsvorlage fertig sein, die dann, so der Plan der Stadtregierung, Ende des Jahres im Wiener Landtag beschlossen werden kann.
Die Diskussionen dürften bis dahin jedenfalls noch weitergehen: Die Wiener Grünen kritisieren den Entwurf von Rot-Pink jedenfalls bereits als „mutlos und zu wenig, um der Klimakrise etwas entgegenzusetzen.“ Was plant die Wiener Stadtregierung im Detail?
Energie und Klima
Die Novelle der Bauordnung soll helfen, Wiens Ziel, bis 2040 gänzlich aus der fossilen Wärmeversorgung auszusteigen, zu erreichen. Maßnahmen zur Dekarbonisierung sollen erleichtert werden, etwa indem Erdwärmesonden baurechtlich bewilligungsfrei werden. Oder: Wenn im Bestand Flächenwärmeabgabesysteme (etwa eine Fußbodenheizung) eingebaut werden, kann die Raumhöhe von 2,5 auf 2,4 Meter reduziert werden. Im Interesse des Klimaschutzes sollen auch Ausnahmen vom Bebauungsplan möglich werden, etwa indem Nebengebäude für Technik möglich werden.
Ein Fokus liegt auch auf Fotovoltaik: Ein Ziel der Stadt ist es, die PV-Leistung im Stadtgebiet von 50 MWp im Jahr 2021 auf 800 MWp im Jahr 2030 zu steigern.
Damit das gelingt, müssen Neubauten bereits nach der geltenden Bauordnung mit Fotovoltaik ausgestattet werden, künftig soll das Ausmaß der geltenden Verpflichtung verdoppelt werden.
Auch die aktuelle Ausnahme für Kleingartenhäuser und die Bauklasse I (bis neun Meter Höhe) fällt. Konnte eine PV-Anlage aus wirtschaftlichen, technischen Gründen oder wegen des Ortsbildschutzes nicht umgesetzt werden, entfiel die Pflicht bisher. Laut der Novelle soll in solchen Fällen eine Anlagen auf Ersatzflächen errichtet werden müssen – im Gemeindegebiet. Auch soll die Verwaltung bei baurechtlichen Genehmigungen vereinfacht werden, zudem sollen die Bedingungen für die Ausstattung von Parkplätzen mit Fotovoltaik verbessert werden.