Weisung

Verfahren gegen Miklautz: Zadić pfeift Staatsanwälte zurück

Das Justizministerium rund um Alma Zadić schaltete sich in dem Kärntner Fall ein. 
Das Justizministerium rund um Alma Zadić schaltete sich in dem Kärntner Fall ein. Max Slovencik
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Nachdem Klagenfurter Staatsanwälte einem Journalisten das Handy abnahmen, geben ihm die Grazer Ankläger in Absprache mit dem Justizministerium das Gerät wieder.

„Die bloße Veröffentlichung eines von Dritten geoffenbarten Amtsgeheimnisses unterliegt nicht dem Strafgesetz.“ Und „das auch durch die Strafprozessordnung geschützte Redaktionsgeheimnis darf durch Sicherstellungen nicht umgangen werden, es sei denn, der betreffende Medienmitarbeiter ist selbst dringend der Tat verdächtig“. Es sind zwei entscheidende Sätze, die die Oberstaatsanwaltschaft Graz am Donnerstagnachmittag veröffentlichte. Und noch entscheidender: Die Grazer Ankläger gaben der ihnen unterstehenden Staatsanwaltschaft Klagenfurt die Weisung, das Verfahren gegen den Kärntner Aufdeckerjournalisten Franz Miklautz einzustellen und ihm den Computer und sein Handy zurückzugeben.

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