Staatsschutz

Das Dilemma mit den Geheimdienst-Infos

Die Regenbogenparade in Wien galt laut DSN als Ziel eines islamistischen Anschlags
Die Regenbogenparade in Wien galt laut DSN als Ziel eines islamistischen Anschlags Imago/Isabelle Ouvrard
  • Drucken

Nachrichtendienste bekommen oft Hinweise, mit denen die Justiz nicht viel anfangen kann oder will. Dieses Spannungsfeld wird zum Problem.

Eine Staatsanwaltschaft ordnet eine Razzia gegen den Verfassungsschutz an, vom Gericht wird sie bewilligt. Personen, die vom Verfassungsschutz als Bedrohung für die öffentliche Sicherheit eingeschätzt werden, bleiben auf freiem Fuß. Geheimdienst-Kooperationen münden in ein Strafverfahren und werden öffentlich bekannt.

Was in anderen Ländern undenkbar wäre – in Österreich ist es Realität. Immer wieder divergieren die Ansichten der österreichischen Nachrichtendienstler und jene der Justiz. In Polizeikreisen macht sich Frustration breit, weil die Zusammenarbeit zwischen Sicherheits- und Justizbehörden alles andere als reibungslos verläuft und Bedrohungsszenarien immer wieder unterschiedlich eingeschätzt werden.

Jüngstes Beispiel sind die Ermittlungen wegen des vereitelten Anschlags auf die Wiener Regenbogenparade. Hier offenbart sich das Problem besonders deutlich: Die Direktion für Staatsschutz und Nachrichtendienst, DSN, bekam belastendes Material von einem – wie es in den Akten heißt – verlässlichen außereuropäischen Nachrichtendienst. Und gab dessen warnende Hinweise an die Staatsanwaltschaft weiter. Drei Verdächtige, 14, 17 und 20 Jahre alt, sollen demnach einen islamistischen Anschlag auf die Regenbogenparade geplant haben.

Wie lang soll die U-Haft dauern?

Grund für eine U-Haft sah die Justiz aber nicht bei allen drei Verdächtigen, sie sperrte (wie berichtet) „nur“ zwei, den 14- und den 17-Jährigen, ein. Und das auch nur ein paar Tage. Für eine längere U-Haft reichte dem Haftrichter das vorliegende Material nicht aus. Die Verdächtigen wurden – zum Ärger der DSN – unter Auflagen (Bewährungshilfe, Meldepflicht etc.) auf freien Fuß gesetzt. Dagegen hat die Staatsanwaltschaft Beschwerde eingebracht. Über diese wurde noch nicht entschieden.

Der Haftrichter hat es sich aber auch nicht leicht gemacht. Verräterische Chats, in denen der Anschlag besprochen worden sein soll, fanden sich nicht im Akt. Damit war die Beweislage für die Justiz ganz offensichtlich weniger brisant als für die DSN.

Klar ist: Die DSN selbst kann derartige Chats nicht selbst „mitschneiden“, da die Regelung zum Einsatz einer Spionage-Software (Trojaner) zuletzt vom Verfassungsgerichtshof gekippt wurde. Sehr zum Bedauern der Staatsschützer. Das heißt: Der österreichische Staatsschutz ist auf Hinweise jener Dienste angewiesen, die weniger strengen Regeln unterliegen. Dazu kommt, dass das Material eines anderen Dienstes im Zielland nicht einfach herumgereicht werden darf, sondern sozusagen zur internen Verwendung bestimmt ist. Insofern gab es in Sachen „Regenbogenparade“ auch bereits Beschwerden der Verteidiger. Diese monieren, dass die DSN Material (wenn auch nicht die offenbar sichergestellten Chats) an die Justiz geleitet habe, welches als „nichts gerichtsverwertbar“ eingestuft gewesen sei.

Im Gegenzug beklagte DSN-Chef Omar Haijawi-Pirchner, dass die Justiz volle Akteneinsicht zulässt. In anderen Ländern, so sagt er, werde die Akteneinsicht beschränkt, wenn nachrichtendienstliche Informationen im Akt enthalten sind.

Spion auf freiem Fuß

Aber auch andere Fälle werfen Fragen auf. Etwa die Causa rund um einen mutmaßlichen Spitzenspion. Der Mann soll jahrelang für den russischen Militärgeheimdienst GRU in Österreich spioniert haben und Staatsgeheimnisse an die Russen verraten haben. Die DSN verdächtigt ihn sogar, dadurch „vitale Interessen“ der Republik verletzt zu haben. Dank des Tipps eines ausländischen Dienstes wurde der Mann bereits im Vorjahr aufgedeckt.

Gegen ihn wird wegen des Einrichtens, Betreibens oder der Unterstützung eines geheimen Nachrichtendienstes zum Nachteil Österreichs ermittelt. Doch in U-Haft kam der Mann nie, da für die Staatsanwaltschaft Wien keine Haftgründe wie etwa Fluchtgefahr vorliegen. Der Mann, der viel umherreiste (von 2018 bis Anfang 2022 unternahm er 65 Reisen unter anderem nach Russland und Belarus), ist damit weiter auf freiem Fuß. Nach „Presse“-Informationen reist er weiterhin munter in Österreich ein und aus. Was einigermaßen skurril ist, soll doch der Mann laut DSN „vitale Interessen“ des Landes verletzen. Oder blast die Behörde den Fall künstlich auf?

Geheime Infos werden öffentlich

Für ausländische Partnerdienste sind solche Fälle nicht vertrauenserweckend. Ebenso wenig, dass heikle nachrichtendienstliche Informationen in Österreich in Strafakten aufscheinen und im Rahmen von Strafprozessen an die Öffentlichkeit gelangen – auch dann, wenn die Öffentlichkeit im Prozess großteils nicht zugelassen ist.

So geschehen erst im April bei der Verhandlung gegen drei frühere Verfassungsschützer. Dem Trio, welches schon für die DSN-Vorläufer-Behörde, also für das Verfassungsschutz-Amt, das BVT, gearbeitet hatte, wurde vorgeworfen, einem syrischen Offizier, der an Folter beteiligt gewesen sein soll, unrechtmäßig Asyl verschafft zu haben. Zweck der Aktion: Der israelische Geheimdienst Mossad sollte von dem Mann auf österreichischem Boden Informationen erlangen. Anlässlich des (noch nicht abgeschlossenen) Prozesses bekam die Öffentlichkeit durchaus Einblicke in die Welt der Spionage. Gretchenfrage: Ist es unerlässlich, ein solches Strafverfahren zu führen, oder breitet man über Kooperationen von Geheimdiensten besser den Mantel des Schweigens?

Der Sündenfall schlechthin spielte sich 2018 ab. Damals ordnete die Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) eine Razzia beim BVT an. Sie wurde gerichtlich bewilligt. Grund war ein anonymes und teils dubioses Konvolut an Vorwürfen, strafrechtlich kam dann auch nichts heraus. Doch der Schaden war durch die öffentlichkeitswirksame Razzia, bei der klassifizierte Daten beschlagnahmt wurden, angerichtet. Das BVT wurde von den Partnerdiensten aus dem Berner Club, dem Zusammenschluss der europäischen Nachrichtendienste, hinausgeschmissen.

Staatsanwälte verlangen Kompromiss

Wer ist schuld an dem Dilemma? Die Justiz, die notwendiges Feingefühl für nachrichtendienstliche Erkenntnisse und ihren Umgang vermissen lässt? Die DSN, die ihre Arbeit womöglich für die Staatsanwaltschaften und Gerichte strafrechtlich genauer aufbereiten muss? Oder der Gesetzgeber, der die Voraussetzungen für die nachrichtendienstliche Arbeit verbessern müsste?

Die Staatsanwälte-Vereinigung (StAV) ist sich der Problematik bewusst. Auf Twitter schreibt auch sie von einem „Dilemma“: Der Staatsschutz bekomme Hinweise auf Terrorpläne von ausländischen Diensten, konkrete Beweise würden vom Ausland aber nicht zur Verwendung freigegeben. Daher schlägt die StAV vorsichtig vor: „Wir brauchen eine offene und ehrliche Diskussion über einen Kompromiss zwischen Datenschutz und notwendigen Ermittlungsmaßnahmen in Ausnahmefällen, um dieses Dilemma aufzulösen.“


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.