Höchstgericht

Beratung gegen Gewalt erlaubt notfalls Zwang

Der Verwaltungsgerichtshof billigt die Vorführung eines Gefährders.

Was tun, wenn ein für seine Mitmenschen gefährlicher Zeitgenosse nicht zur angeordneten Gewaltpräventionsberatung erscheint? Mit dieser Frage hatte sich jetzt der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) zu beschäftigen.


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