Umweltverträglichkeit

Weltkulturerbe: Beim Heumarkt-Projekt stehen Entscheidungen an

Statt eines Hochhausturms sollen nun begrünte „Wohnscheiben“ die Optik am Heumarkt retten.
Statt eines Hochhausturms sollen nun begrünte „Wohnscheiben“ die Optik am Heumarkt retten.Wertinvest
  • Drucken

Nach dem jüngst veröffentlichten Gutachten zum UVP-Feststellungsverfahren in der Causa Heumarkt bleiben für Umwelt- und Denkmalschützer einige (auch rechtliche) Frage offen. Die zuständige Wiener Umweltschutzabteilung hat nun Stellung bezogen.

Wenn es nach dem Betreiber „Wertinvest“ geht, ist beim Projekt „Heumarkt Neu“ seit letzter Woche alles geklärt. Per Aussendung gab die Firma das „Ergebnis des UVP-Feststellungsverfahrens“ bekannt, dem das Projekt seit Februar 2022 unterzogen worden sein soll. Das Urteil lautete: „Das durchgeführte Ermittlungsverfahren durch die MA 22 hat zum Ergebnis, dass durch das Vorhaben Heumarkt Neu keine erhebliche oder wesentliche Beeinträchtigung der Welterbestätte zu erwarten ist.“

Im Anschluss wurde erstmals eine Visualisierung des Projekts vorgestellt, inklusive reichlich Bepflanzung, einem „Green Boulevard“ und Konzepten zum „Regenwassermanagement“. „Alle Fassadenflächen und Dächer“ sollen außerdem dicht begrünt werden, um „das Grün des Stadtparks zu erweitern“. Die Dachterrasse soll öffentlich zugänglich sein.

Während diese Kundmachung von Denkmalschutz- und Umweltorganisationen dahingehend kritisiert wurde, dass es sich um eine rein „optische Aufwertung“ des Projekts handle, gab es auch rechtliche Bedenken an den jüngsten Entwicklungen. Die Bewertung sei bereits auf Basis der geltenden EU-Richtlinien und des neuen UVP-Gesetzes geschehen, hieß es vom Bauwerber. Projektgegner stellten infrage, wie das sein könne, wurde doch das UVP-Gesetz erst im März novelliert. Auch wurde bemängelt, dass kein entsprechender Feststellungsbescheid auf der Webseite der zuständigen Wiener Umweltschutzabteilung (MA 22) veröffentlicht wurde. Grundlage für die Bekanntgabe war lediglich ein vom Magistrat in Auftrag gegebenes Gutachten und kein Beschluss.

Verfahren auf Richtlinie der EU gestützt

Eine Anfrage der „Presse“ bei der MA 22 wurde dahingehend beantwortet, dass zwar bereits ein Feststellungsverfahren durchgeführt wurde, eine Beschlussfassung durch die Wiener Landesregierung als zuständige UVP-Behörde jedoch noch aussteht.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.