Eine ehemalige Mitarbeiterin des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte scheiterte mit einer Beschwerde gegen sämtliche Mitgliedstaaten plus Russland.
Vincente Dalvy wurde am Arbeitsplatz gemobbt. Es war nicht irgendein Arbeitsplatz, sondern die Kanzlei des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg. Und die Feststellung darüber, was der französisch-italienischen Staatsbürgerin des Jahrgangs 1960 widerfuhr, stammt aus einer Stellungnahme mit Empfehlungen, die von der Anti-Mobbing-Kommission des Europarats abgegeben wurde.
Die Frau hat vom Europarat 10.000 Euro Entschädigung bekommen. Das war ihr aber noch zu wenig, weshalb sie eine Beschwerde beim EGMR gegen sämtliche Mitgliedstaaten der internationalen Organisation erhob; weil sich die Vorfälle vor dem Austritt Moskaus aus der Europäischen Menschenrechtskonvention mit Wirkung am 16. September 2022 ereigneten, war Russland noch der 47. Beschwerdegegner. Der Gerichtshof wies jetzt aber die Beschwerde als „offensichtlich unbegründet“ zurück.