Der frühere Burgschauspieler muss sich wegen des Besitzes zahlreicher Missbrauchsdarstellungen von Kindern verantworten. Ihm droht Maßnahmenvollzug.
Am 5. September muss sich der frühere Burgschauspieler Florian Teichtmeister wegen Besitzes zehntausender Dateien mit Kindesmissbrauchsdarstellungen im Wiener Landesgericht für Strafsachen verantworten. Das gab Gerichtssprecherin Christina Salzborn am Dienstag bekannt. Dem 43-Jährigen wird vorgeworfen, sich von Februar 2008 bis Sommer 2021 kinderpornografische Darstellungen beschafft und diese auf zwei Smartphones, zwei Laptops, einem Desktop, drei externen Festplatten und weiteren Datenträgern abgespeichert haben.
Ursprünglich hätte gegen den auch aus TV-Serien („Kommissar Rex“, „Die Chefin“, „Die Toten von Salzburg“ etc.) bekannten Mimen schon vor fünf Monaten verhandelt werden sollen, doch der auf den 8. Februar anberaumte Termin musste infolge einer Erkrankung des Angeklagten kurzfristig abgesagt werden. Seither ist Teichtmeister längst wieder verhandlungsfähig.
Das Straflandesgericht teilte am Dienstag schriftlich mit: „In der Zwischenzeit wurde durch das Gericht eine ergänzende Auswertung der sichergestellten Daten veranlasst. Aufgrund der besonders großen Datenmenge von rund 23 Terabyte nahm das längere Zeit in Anspruch, war für die rechtliche Einordnung der Darstellungen (Unterscheidung zwischen Abbildungen mündiger oder unmündiger Minderjähriger, Abklärung, ob es sich um Herstellung, Veränderung oder Besitz handelt) aber notwendig. Gegenständlich sind nun rund 76.000 Bilder, wobei durch den Gutachter auch veränderte Dateien gefunden wurden, was einer höheren Strafdrohung unterliegt als der reine Besitz und auch den Tatbestand der Herstellung von kinderpornografischem Material erfüllt.“
Vorwurf: Herstellung und Besitz
Die Staatsanwaltschaft Wien wirft Teichtmeister somit die Herstellung, konkret: das Vervielfältigen, Zusammenschneiden und Kommentieren des Bildmaterials, als auch den Besitz von kinderpornografischen Dateien vor. Die Strafdrohung beträgt bis zu drei Jahre Freiheitsentzug. Wie die APA ergänzend berichtet, hat die Staatsanwaltschaft für den Fall eines Schuldspruchs die Unterbringung des Schauspielers in einem forensisch-therapeutischen Zentrum zum Maßnahmenvollzug beantragt.
Die Staatsanwaltschaft hatte gegen Teichtmeister ab 2021 ermittelt, Ende 2022 wurde der Antrag auf Bestrafung beim Landesgericht eingebracht. Die Regierung hatte den Fall Teichtmeister zum Anlass genommen, um die Strafen für Beschaffung, Besitz und die Weitergabe bzw. den Handel mit Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen zu verschärfen. Eine rückwirkende Anwendung der nunmehr verschärften Strafgesetze ist für den Fall „Teichtmeister“ nicht möglich.
Zuletzt hatten privat angefertigte Fotos die Runde gemacht, die zeigen, wie Teichtmeister im Gastgarten eines Wiener Nobelitalieners sitzt. Dies hatte eine Debatte darüber ausgelöst, ob dies angemessen sei, wenngleich freilich die Unschuldsvermutung gilt.