Eine Verordnung, mit welcher der Ausstieg aus fossiler Energie vorgeschrieben werden sollte, war Kern der Klage. Die wurde nun vom Verfassungsgerichtshof abgewiesen.
Die Verwendung von Kohle, Heizöl, Benzin und Diesel soll stufenweise bis längstens 2040 verboten werden: So sollte die Verordnung lauten, die zu erlassen vier Betroffene und die Umweltorganisation Global 2000 von der damaligen VP-Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck im Spätsommer 2021 verlangt hatten. Die Politikerin lehnte dies ab und verwies darauf, dass sie nicht zuständig sei.
Daraufhin ging die causa weiter zum Verwaltungsgericht Wien und dann weiter durch die Instanzen. Nun hat der Verfassungsgerichtshof am Mittwoch entschieden und weist die Klage ab. Die Begründung: „Das Verwaltungsgericht Wien ist zu Recht davon ausgegangen, dass Einzelpersonen keinen Anspruch darauf haben, dass der zuständige Minister per Verordnung ein Verkaufsverbot für fossile Treibstoffe und Heizöl erlässt.“