Gastkommentar

Sky Shield: Wie neutral kann er sein?

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Österreich und die Schweiz wollen sich an der europäischen Sky Shield Initiative zur gemeinsamen Luftverteidigung beteiligen. Das ist politisch heikel und wird rechtlich noch spannend. Eine Bestandsaufnahme.

Wer nach Informationen zum Sky Shield sucht, wird schnell auf der Website des deutschen Verteidigungsministeriums landen. Die Bundesrepublik Deutschland, konkret Bundeskanzler Olaf Scholz mit seiner Ankündigung vom August 2022, hat diese Initiative schließlich angestoßen.

Nur, der dortige – vom Oktober des Vorjahrs stammende – Text dürfte so einigen österreichischen (und auch schweizerischen) Lesern eher weniger gefallen: „Mit der European Sky Shield Initiative (…) wollen sich die europäischen Nato-Staaten besser gegen Angriffe durch Geschosse, Flugkörper oder Luftfahrzeuge wappnen.“

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Man sieht, auf die Bedenken neutraler Staaten wurde damals keine Rücksicht genommen. Das Ziel war klar und wurde dementsprechend formuliert: „die Stärkung des europäischen Pfeilers in der gemeinsamen Luftverteidigung der Nato“.

Für Österreich und die Schweiz folgen daraus so einige politische und auch rechtliche Knackpunkte: Wie kann ein neutrales Land hier dabei sein? Kann es das überhaupt? Die einfache Antwort lautet: Ja, es geht. Beide Länder haben entsprechende Absichtserklärungen unterzeichnet. Passiert ist seitdem nichts, nicht einmal Russland hat darauf (soweit der Autor es überblickt) irgendwie reagiert. Im Kreml gibt es derzeit wohl Wichtigeres als die Außen- und Verteidigungspolitik zweier militärisch relativ unbedeutender Länder im Herzen Europas.

Die EU-Beistandspflicht

Die schwierige Antwort lautet: Ja, aber … Es gibt Bedingungen. Sky Shield darf kein „militärisches Bündnis“ im Sinn des Neutralitätsgesetzes sein. Österreich muss selbst darüber entscheiden, ob und wann es einen Abschuss vornimmt, und es darf kein fremdes Gerät (und erst recht nicht mitsamt fremden Soldaten) dauerhaft auf seinem Staatsgebiet stationiert werden. Das haben Österreich und die Schweiz in ihrer Absichtserklärung zum Sky Shield entsprechend festgehalten.

Nur: Was genau ein „militärisches Bündnis” ist, weiß niemand so recht. Anno 1955, also im Geburtsjahr der österreichischen Neutralität, hatte man den im selben Jahr gegründeten Warschauer Pakt und den 1949 entstandenen Nordatlantikpakt im Hinterkopf. Die Nato gilt bis heute gewissermaßen als Synonym für den Begriff.

Bleibt die Europäische Union. Hier gibt es immerhin eine Beistandspflicht (wiewohl mit der „irischen Klausel“, die muss man in Österreich ja immer mit erwähnen) und eine Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Sie ist damit jedenfalls ein „Verteidigungsbündnis“ (Theo Öhlinger).

Was wir damit aus der EU-Mitgliedschaft aber gelernt haben: Die immerwährende Neutralität lässt sich mit europarechtlicher und -politischer Solidarität vereinbaren. Zumindest grundsätzlich. Im Einzelfall mag man an gewisse Grenzen zumindest anstreifen. Aber absoluten Widerspruch gibt es keinen.

Der große Härtefall

Das gilt gleichermaßen für die Sky Shield Initiative und ihren weiteren Verlauf. Zumal sich derzeit nicht sagen lässt, ob sie eines Tages nicht doch zu einem „militärische Bündnis” wird, dem Österreich und die Schweiz zumindest in irgendeiner – abgeschwächten – Form angehören wollen. Ausgeschlossen ist das nicht.

Die Neutralität erlaubt zu Friedenszeiten recht viel. Nicht alles, aber doch so einiges: Kooperation mit der Nato, die Entsendung österreichischer Soldaten zu Auslandseinsätzen und, in Bezug auf Sky Shield, eben auch den Austausch von Daten mit Bezug zum Luftraum oder die gemeinsame Anschaffung von Geräten, die miteinander kompatibel sind. Sollten Österreich oder die Schweiz angegriffen werden, können andere Länder ihnen außerdem zu Hilfe kommen (kollektive Selbstverteidigung).

Der eigentlich neuralgische Punkt liegt – meiner, auf die Fragen, die mir in letzter Zeit häufig gestellt wurden, gestützten Wahrnehmung nach – aber woanders. Nämlich bei einem hypothetischen Szenario, das hoffentlich nie eintreten wird: Was passiert, wenn ein militärisches Flugobjekt, ob eine Drohne, Rakete, Hubschrauber oder Kampfflugzeug, für kriegerische Zwecke über österreichisches Gebiet fliegt, um ein anderes Land anzugreifen?

Nach Vorbild der Schweiz

Dann kann, ja muss Österreich militärisch einschreiten. Die Neutralität ist bewaffneter Natur, Österreich hat nach dem Vorbild der Schweiz erklärt (und hier sind wir einmal mehr beim Wortlaut des Neutralitätsgesetzes), dass es sie „mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln aufrechterhalten und verteidigen“ wird.

Gleichzeitig haben Österreich und die Schweiz in ihrer Absichtserklärung klargestellt, „sich an keinen militärischen bewaffneten Konflikten“ zu beteiligen. Hier gilt es, zwei Dinge zu bedenken: Zum einen stellt der bloße Abschuss fremder militärischer Objekte auf dem eigenen Staatsgebiet keine Beteiligung an einem Krieg dar. Vielmehr sind gerade neutrale Staaten dazu verpflichtet, dass ihr Staatsgebiet nicht für militärische Zwecke missbraucht wird.

So wie das Kriegsmaterialgesetz während bewaffneter Konflikte die Durchfuhr fremder Militärgüter verbietet (falls jemand reflexartig an Waffentransporte in die Ukraine über österreichisches Territorium denkt: Hier gibt es einen entsprechenden Ratsbeschluss und damit eine rechtliche Grundlage), sind auch Luftangriffe, bei denen Österreich (oder die Schweiz) als Quasi-Transitland dient, zu verhindern.

Neutralität ist keine Einbahn

Wenn neutrale Staaten ihr Gebiet nicht selbst schützen und abriegeln können oder wollen, kann es passieren, dass das angegriffene Land nicht wartet, bis Raketen und sonstiges militärisches Gerät Österreich oder die Schweiz verlassen haben beziehungsweise sich auf deren Gebiet befinden. Vielmehr wird es in solchen Fällen damit argumentiert, dass die effektive Verteidigung die Verletzung der Souveränität neutraler Staaten erfordert und auch rechtfertigt – dies umso mehr, als man oftmals nicht viel Zeit zum Handeln hat.

Zum anderen dürfen Österreich und die Schweiz im Kriegsfall auch den anderen Mitgliedern der Sky Shield Initiative das Passieren durch ihren Luftraum nicht erlauben. Neutralität ist keine Einbahnstraße. Wie konsequent sie im Fall eines Kriegs zwischen europäischen Ländern und Russland tatsächlich angewendet würde, sei aber dahingestellt.

Wir stehen erst am Anfang einer potenziell langen und intensiven Debatte. Die Absichtserklärung, sich an der Sky Shield Initiative zu beteiligen, hat, wie der Name schon sagt, nichts besiegelt. Ganz im Gegenteil. Wenn österreichische oder Schweizer Bedenken zu groß werden und/oder sich die politische Lage ändert (Bundeskanzler Herbert Kickl?), kann und wird man wieder aussteigen.

Die Frage, wie man unter den gegebenen personellen und materiellen Umständen „radikal-neutral” und damit in völliger Eigenregie kosteneffizient den eigenen Luftraum schützen will, bliebe dann freilich weiterhin unbeantwortet im Raum.

E-Mails an: debatte@diepresse.com

Der Autor

Ralph Janik studierte Rechts- und Politikwissenschaften in Wien, Alcalá de Henares (Madrid) und Amsterdam. Derzeit forscht er an der Sigmund-Freud-Privatuniversität zu Völkerrecht und Krieg; daneben mehrere Lehraufträge.


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