Ein Zuseher beklagte die „Verweiblichung der Sprache“, konnte aber nicht darlegen, wie er dadurch geschädigt worden sein soll.
Höchst aufgeregt sei er gewesen, sogar seinen Hausarzt habe er kontaktiert. Er habe nämlich, als wegen Corona eine Impflicht für das Personal in Spitälern zur Diskussion stand, fürchten müssen, von Nichtgeimpften behandelt zu werden, beklagte ein ORF-Seher und -Hörer. Denn in der Mittags-„ZiB“ vom 11. November 2021 habe er erfahren, die Impfpflicht werde für Mitarbeiterinnen – und nur für diese – erwogen.
Das ist nur einer von mehreren Fällen, anhand derer der ORF-Kunde Beschwerde gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk eingelegt hat. Er sah durch die von ihm konstatierte „Verweiblichung der Sprache“ die Pflicht zur objektiven Berichterstattung verletzt. In seinem Rechtsstreit, der bis zum Verwaltungsgerichtshof (VwGH) führte, entlarvte er aber die Schwäche seiner Argumentation selbst.