Es war bekannt, dass es nachmittags vor einem Eingang taut und wieder friert. Der Hotelbetreiber unternahm dagegen zu wenig. Eine Skifahrerin ist aber mit schuld an ihrem Sturz: Sie passte nicht genug auf.
Ihr Skiurlaub im März 2019 im Salzburger Lungau stand für eine Frau unter keinem guten Stern: Als sie nach ihrer Anreise am Nachmittag ihre Skier in den für die Lagerung vorgesehenen Keller des Hotels bringen wollte, rutschte sie auf dem eisglatten Boden vor dem Eingang aus und stürzte.
Sie klagte den Betreiber auf Schadenersatz, doch der wies jede Verantwortung von sich. Während das Bezirksgericht Tamsweg die Schuld auch wirklich allein bei der Frau sah, drehte das Landesgericht Salzburg die Entscheidung komplett zulasten des Hotels um. Was zählt, ist aber die letzte Instanz: Der Oberste Gerichtshof (OGH) lässt den Betreiber zwar auch haften, aber nur für drei Viertel des Schadens; dessen Höhe muss allerdings noch festgestellt werden.