Wie sich das seit 1. Juli gültige Bestellerprinzip bisher auf dem Luxusmietmarkt auswirkt.
Kapp einen Monat gilt es jetzt, das Bestellerprinzip – derjenige, der die Vermittlung oder Suche nach einem Mietobjekt in Auftrag gibt, trägt seither auch die Kosten für das Maklerunternehmen. Im Luxussegment fallen die ersten Erfahrungen mit der neuen Regelung bisher unterschiedlich aus. „Wir haben beobachtet, dass die Nachfrage nach Mietwohnungen im Juni massiv eingebrochen und dann im Juli wieder stark angestiegen ist, weil sich viele eben die Provision ersparen wollten“, berichtet Peter Marschall, Inhaber des gleichnamigen Immobilienunternehmens, in dessen Portfolio Mietwohnungen keine große Rolle spielen.
Elisabeth Rohr, Inhaberin von Rohr Real Estate, die im High-End-Segment unter anderem viele Botschaften und andere Expats betreut, hat genau die gegenteilige Erfahrung gemacht. „Wir hatten im Juni einige Panikabschlüsse, als große Botschaften oder Organisationen noch schnell alles in trockene Tücher bringen wollten“, erzählt die Maklerin. „Jetzt gibt es eine Art Pattsituation, in der wir immer wieder hören, dass Vermieter ihren ausziehenden Mietern sagen, sie können gern einen Nachmieter vorschlagen, für den aber natürlich nichts gezahlt wird.“
Die neue Regelung im Überblick
Das Bestellerprinzip besagt, dass Makler die Provision nur von demjenigen verlangen dürfen, der sie zuerst mit der Vermittlung des Mietvertrages beauftragt hat. Deshalb spricht man auch vom „Erstauftraggeber-Prinzip“. Das heißt: Wer Makler zuerst beauftragt, zahlt.