Der VfGH gibt der Beschwerde eines Slowenen-Vertreters Recht und fordert die Aufstellung zusätzlicher zweisprachiger Ortstafeln in Kärnten.
Der Verfassungsgerichtshof hat einer neuerlichen Beschwerde des Slowenen-Vertreters Rudi Vouk Recht gegeben und fordert die Aufstellung zusätzlicher zweisprachiger Ortstafeln in Kärnten. Die am Mittwoch von VfGH-Präsident Karl Korinek präsentierte Entscheidung betrifft konkret die beiden Kärntner Ortschaften Bleiburg und Bleiburg-Ebersdorf. Deren Ortstafeln müssen bis Ende Juni 2006 neben der deutschen auch eine slowenische Bezeichnung anführen.
Laut Korinek sind beim Verfassungsgerichtshof noch an die zwanzig ähnliche Beschwerden zu 14 weiteren Ortschaften anhängig. Der VfGH-Präsident appellierte daher einmal mehr an die Politiker auf Bundes- und Landesebene, eine umfassende Lösung der Ortstafelfrage herbeizuführen.
Säumig sieht Korinek sowohl den Bund, der die 2001 gekippte Ortstafelverordnung reparieren müsste, als auch das Land Kärnten, das für die Aufstellung von Ortstafeln grundsätzlich zuständig ist. Korinek in Richtung Kärnten: "So lange die Bundesregierung nichts tut, ändert das nichts an der Verpflichtung, die Ortstafeln aufzustellen."
Beschwerde via Strafmandat
Wie schon die erfolgreiche Verfassungsbeschwerde aus dem Jahr 2001 wurde auch die aktuelle Beschwerde über den Umweg eines Strafmandats eingebracht: Der stellvertretende Obmann des Rates der Kärntner Slowenen, Rudi Vouk, war im Jänner 2003 im Bleiburger Ortsgebiet zu schnell gefahren und hatte die Strafverfügung mit der Begründung angefochten, dass das Ortsgebiet (und die damit verbundene Geschwindigkeitsbegrenzung) nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet wurde - dazu hätte es nämlich einer zweisprachigen Ortstafel bedurft.
Die Kärntner Landesregierung hatte im Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof argumentiert, dass die Aufstellung zweisprachiger Ortstafeln in Bleiburg und Bleiburg-Ebersdorf nicht möglich wäre, weil die "offizielle" slowenischsprachige Ortsbezeichnung unbekannt sei. Dies ist nach Ansicht des Verfassungsgerichtshofes allerdings kein Hindernis. Wenn eine Liste mit slowenischen Ortsbezeichnungen fehle, dann müsse die zuständige Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt den slowenischen Ortsnamen "in eigener Verantwortung" festlegen, so Korinek.
Sollte die Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt nicht bis Ende Juni 2006 zweisprachige Ortsschilder in Bleiburg und Bleiburg-Ebersdorf errichten, dann wären die derzeitigen (nur deutschsprachigen) Ortsschilder ungültig. Dass man dann mit Tempo 100 durch das Ortsgebiet von Bleiburg fahren könnte, verneinte Korinek. In diesem Fall müsste dann eine Geschwindigkeitsbegrenzung errichtet werden. Außerdem verwies der VfGH-Präsident auf die gesetzliche Verpflichtung, dicht bebautes Gebiet mit einer ordentlichen Ortstafel zu kennzeichnen.
Die immer wieder ins Treffen geführte Möglichkeit, von der Politik nicht umgesetzte VfGH-Erkenntnisse durch den Bundespräsidenten exekutieren zu lassen, besteht laut Korinek nur bedingt. Ein solcher Antrag an den Bundespräsidenten wäre demnach nur möglich, wenn eine Entscheidung der Verfassungsrichter nicht im Bundes- bzw. Landesgesetzblatt kundgemacht würde. Ein zwar kundgemachtes, aber nicht umgesetztes Ortstafelerkenntnis könnte vom Bundespräsidenten allerdings nicht "exekutiert" werden.
Sollte die Kundmachung der aktuellen Ortstafel-Entscheidung durch das Land Kärnten unterbleiben, "dann wird der Gerichtshof die Exekution durch den Bundespräsidenten beantragen", sagte Korinek. Er betonte aber gleichzeitig, dass er nicht damit rechne, dass dies nötig sein werde. (APA/Red.)