In Adoptionsverfahren werden potenzielle Eltern geprüft. Allgemeine Voraussetzung ist ein Mindestalter der Adoptiveltern von jeweils 25 Jahren.
Wien/Pö. Ob ein Antragsteller hetero- oder homosexuell ist, wird bei Adoptionsverfahren in Österreich nicht geprüft, sonst aber vieles: Wer aus dem In- oder auch Ausland ein Kind adoptieren will, muss sich einer aufwendigen „Eignungsfeststellung“ unterziehen.
Aktuelle Rechtslage ist: Ehepaare, aber auch Einzelpersonen dürfen ein Kind adoptieren, sie treten an die Stelle des jeweiligen leiblichen Elternteils. Auch Homosexuelle sollen künftig ausdrücklich Kinder adoptieren dürfen – zumindest sofern es sich um die Kinder ihres Partners/ihrer Partnerin, also um die Stiefkinder handelt (siehe Artikel links).
Wer zurzeit ein Kind adoptieren will, muss sich je nach Bundesland einem mehrmonatigen Eignungsverfahren stellen – in Wien über das Amt für Jugend und Familie, in den Ländern über die Jugendabteilungen der Bezirkshauptmannschaften bzw. Magistrate. Allgemeine Voraussetzung ist ein Mindestalter der Adoptiveltern von jeweils 25 Jahren, ein Höchstalter ist nicht festgelegt. Wichtig ist der Altersunterschied zum Adoptivkind: Die Eltern müssen mindestens 16 Jahre älter sein.
Meist bevorzugt werden Ehepaare, eine Ehe ist aber nicht vorgeschrieben. Als entscheidend gilt auch finanzielle Sicherheit. Adoptivkinder werden nicht nach dem Zeitpunkt, zu dem Erwachsene sich als Adoptiveltern qualifiziert haben, zugeteilt, sondern je nachdem, ob die Behörden Eltern als „passend“ für das Kind erachten. Ausschlaggebend kann etwa sein, ob eine in- oder ausländische Staatsbürgerschaft vorliegt.
Adoptiveltern warten oft auch zwei und mehr Jahre. 30 Adoptivkinder wurden 2012 in Wien vermittelt, 102 waren es 2011 in ganz Österreich. Dazu kommen hunderte Kinder, die Betroffene über den Verein Eltern für Kinder Österreich aus dem Ausland holen.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.02.2013)