"Dreiste" Intervention der US-Lobby in Brüssel

Dreiste Intervention USLobby Bruessel
Dreiste Intervention USLobby Bruessel(c) EPA (PATRICK SEEGER)
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Die American Chamber of Commerce will EU-Abgeordnete mit ihrem Lobbying für US-Interessen gewinnen. Sie bedrängt sie nicht nur massiv mit Argumenten, sondern schlägt ihnen gleich konkrete Gesetzestexte vor.

Brüssel/Wien. Junge, smarte, gut ausgebildeter US-Juristen besuchen derzeit besonders gern den Bürotrakt des Brüsseler Europaparlaments. Es sind Lobbyisten der US-Internetindustrie und Vertreter von Anwaltskanzleien, die systematisch jene Abgeordneten kontaktieren, die sich im Rechtsausschuss mit den neuen strengeren Regeln zum Datenschutz befassen. „Die Einflussnahme ist so massiv wie kaum zuvor“, behaupten betroffene Abgeordnete. Der Berichterstatter im Ausschuss, Jan Philipp Albrecht von den deutschen Grünen, listet deshalb bereits penibel seine Kontakte auf. Bisher sprachen 168 verschiedene Interessengruppen bei ihm vor. Vor allem seien dies US-Lobbyisten gewesen. Als Berichterstatter ist Albrecht hauptverantwortlich dafür, welchen Text der Rechtsausschuss dem Plenum zur Abstimmung vorlegt.

Ein Papier, mit dem die American Chamber of Commerce (AmCham) versucht hat, direkt in die Gesetzgebung des Europaparlaments Einfluss zu nehmen, liegt der „Presse“ vor (siehe Faksimile unten). Das 104 Seiten starke Dokument ging an alle EU-Abgeordneten, die mit dem Thema betraut sind. Darüber hinaus versuchten Vertreter der AmCham persönlichen Kontakt mit den Mitgliedern des Rechtsausschusses aufzunehmen. Manche, heißt es im Abgeordnetenhaus, drohten sogar mit einem neuen Handelskrieg.

Das übermittelte Papier umfasst nicht etwa nur Argumente, warum auf Interessen von sozialen Netzwerken, Online-Shops etc. Rücksicht genommen werden müsse. Es enthält auch Textvorgaben für eine Abänderung des Gesetzesvorschlags der EU-Kommission. Während etwa die österreichische EU-Abgeordnete Eva Lichtenberger (Grüne) eine solche Einflussnahme als allzu dreist zurückwies, stießen die US-Lobbyisten bei anderen Abgeordneten durchaus auf Verständnis und Entgegenkommen. Der konservative britische EU-Abgeordnete Malcolm Harbour dürfte, wie die Organisation Privacy International behauptet, einige US-Wünsche eins zu eins in seine Änderungsanträge übernommen haben. Insgesamt wurden bereits 380 Änderungsanträge allein für die Datenschutz-Grundverordnung eingebracht. Einige fordern eine Verschärfung, viele aber eine Abschwächung.

Unternehmen wie Google, Amazon oder eBay gehen die bisher auf dem Tisch liegenden Vorschläge zu weit. Sie fürchten um ihr künftiges Geschäft mit der Weitergabe von Kundendaten. In diesem Sinn hat die American Chamber of Commerce auch ihre Abänderungsanträge für die Abgeordneten vorgefertigt. Sie versucht dem Vorschlag für ein neues europäisches Datenschutzrecht, das stark auf Konsumenten zugeschnitten ist, den Biss zu nehmen.

So hat beispielsweise die EU-Kommission in Artikel 4 vorgeschlagen, dass jeder Internetkunde „explizit“ seine Einwilligung erteilen muss, damit seine Daten weiterverarbeitet werden dürfen. Dies ist etwa für Kunden von Online-Shops, aber auch von sozialen Netzwerken von Bedeutung. Diese Regelung soll laut Kommission „sicherstellen, dass der betroffenen Person bewusst ist, dass sie eine Einwilligung erteilt hat“. Bei einer generellen Einarbeitung der Zustimmung in eine allgemeine Formulierung über herkömmliche Geschäftsbedingungen wäre das nicht gegeben. Die US-Handelskammer drängt aber dazu, dass das Wort „explizit“ bei der Zustimmung von Nutzern aus dem Text zu streichen.

Aber auch andere Regeln, wie etwa jene zur Weitergabe von Daten von Kindern, die sich über die möglichen Folgen ihrer Internetauftritte bei YouTube und Co. nicht bewusst sind, widersprechen den US-Interessen. Ausgeweitete Befugnisse der EU-Kommission, die legitimiert werden soll, den Schutz von personenbezogenen Daten von Kindern bei Bedarf zu verschärfen, wurden im US-Vorschlag schlicht gestrichen – „deleted“, heißt es im Interventionspapier.

Wenig Freude haben die US-Unternehmen offensichtlich auch mit dem vorgeschlagenen „Recht auf Vergessenwerden“. Die EU-Kommission will die Betreiber von Internetunternehmen dazu zwingen, Nutzern das Recht einzuräumen, dass ihre personenbezogenen Daten auf Antrag gelöscht werden. Dabei sollen auch Dritte eingebunden werden, also Firmen, an die Daten weiterverkauft wurden. Und auch die vorgeschlagenen Sanktionsmöglichkeiten lehnt die AmCham als kategorische Pflicht der Behörden ab. Sie wollen die mögliche Bestrafung über nationale Behörden durch eine Kannbestimmung ersetzt wissen.

Die österreichische Abgeordnete Eva Lichtenberger sieht in der Frage des Datenschutzes ein „völlig anders Verständnis“ der Amerikaner. Während etwa in Osteuropa aus historischer Erfahrung eher eine breite Skepsis zur Weitergabe von personenbezogenen Daten bestehe, sei dies in den USA gang und gäbe. Da es in den Vereinigten Staaten keine Meldepflicht gebe, seien personenbezogene Daten sowohl für die Sicherheitsbehörden als auch für Unternehmen von besonders großem Wert.

US-Lobbyisten-Netzwerk in Brüssel

US-Unternehmen haben in Brüssel bereits ein breites Netzwerk aufgebaut, um bei der EU-Gesetzgebung zu intervenieren. Allein der Internetriese Google ist mit sieben Lobbyisten vertreten. Laut der Internet-Nachrichtenplattform Politico verfügt Google-Brüssel über ein Jahresbudget von einer halben Million Euro. Facebook bezahlt drei Lobbyisten, Microsoft 17.

Abgeordnete des Europaparlaments berichten, dass sie oft von mehreren Vertretern der US-Firmen nacheinander kontaktiert werden. Neben den Lobbying-Büros, die sich in ein offizielles Register des Parlaments eintragen müssen, agieren auch Anwaltskanzleien als Vermittler zwischen US-Unternehmen und EU-Institutionen. Sie haben den Vorteil, dass sie sich nicht offiziell als Lobbyisten titulieren müssen. Sie scannen systematisch die in Begutachtung befindlichen EU-Rechtsvorschläge und intervenieren sofort, wenn sie Widersprüche zu Interessen der US-Wirtschaft erkennen.

Ein Ausschnitt aus dem Papier der American Chamber of Commerce (AmCham), mit dem die Organisation
im Europaparlament versucht hat, das neue EU-Datenschutzrecht abzuändern. Links der Vorschlag
der EU-Kommission, rechts die konkreten Textänderungswünsche der US-Interessenvertretung.

Dreiste Intervention USLobby Bruessel
Dreiste Intervention USLobby Bruessel

("Die Presse", Print-Ausgabe, 22.02.2013)

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