Israel. Inmitten des Konflikts um die Justizreform hat das Oberste Gericht dem „Tiberias“-Gesetz einen Riegel vorgeschoben. Dabei sollten Spielregeln bei Bürgermeisterwahlen geändert werden.
Tel Aviv. Er hat es wieder getan: Auf dem bisherigen Höhepunkt des innerisraelischen Streits um die Rolle des Obersten Gerichtshofes hat eben dieser ein Vorhaben der Regierung vereitelt. All jene, die den umstrittenen Umbau der Justiz befürworten, den die rechts-religiöse Regierung vorantreibt, dürften sich bestätigt sehen: Demnach mische sich das Gericht übermäßig in politische Prozesse ein und müsse daher in seiner Macht beschnitten werden. Gegner des Vorhabens dagegen argumentieren, die jüngste Entscheidung des Gerichts unterstreiche dessen unverzichtbare Kontrollfunktion.
Bei der Entscheidung geht es um ein Vorhaben, das in Israel als „Tiberias-Gesetz“ bekannt geworden ist und Anfang Juli von der Knesset, dem israelischen Parlament, verabschiedet wurde. Bis dahin war es Bürgermeistern, die vom Innenministerium ernannt worden waren, um ein frei gewordenes Amt zu füllen, verboten gewesen, aus dem Amt heraus bei Bürgermeisterwahlen antreten. Die Idee dahinter: Ein Interims-Bürgermeister, der sein Amt nicht auf demokratischem Wege erhalten hat, sollte nicht mit dem Vorteil des Amtsinhabers in Wahlen gehen. Dieses Verbot sollte das „Tiberias-Gesetz“ abschaffen – und zwar noch vor den landesweiten Bürgermeisterwahlen Ende Oktober.
Der offenkundige Grund für die Eile: In Tiberias am See Genezareth regiert ein Interims-Bürgermeister namens Boaz Yosef, der dem einflussreichen Politiker Arye Deri, dem Vorsitzenden der ultraorthodoxen Schas-Partei, nahesteht.