Spam: Bis zu 37.000 Euro Strafe für ein E-Mail

Spam 37000 Euro Strafe
Spam 37000 Euro Strafe(c) Erwin Wodicka - wodicka@aon.at (Erwin Wodicka)
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Das Verbot von Spam-E-Mails wird für viele Jungunternehmer zum Fallstrick. Wer E-Mails verschickt, ohne vorher um Erlaubnis zu fragen, dem drohen hohe Bußgelder.

Als Madeleine Tang das E-Mail abschickte, dachte sie sich dabei nichts. Tang, 23 und Österreicherin mit chinesischen Wurzeln, hatte sich gerade selbstständig gemacht und war auf Kundensuche. Ihr Angebot: österreichische und chinesische Firmen vernetzen. Dieses schickte sie per Mail an rund 50 Empfänger. Darunter war auch die Wiener Rechtsanwaltskanzlei „Urbanek & Rudolph“. „Sehr geehrter Herr Dr. Rudolph, wir sind ein Dienstleistungsunternehmen, das auf China-Marketing spezialisiert ist [...]“.

Wenig später meldete sich der Rechtsanwalt Andreas Rudolph persönlich. Aber nicht mit einem Terminvorschlag – sondern einer Zahlungsaufforderung. Mit den „ungebetenen E-Mails“ habe sie gegen das Gesetz verstoßen und schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen verletzt. Die entstandenen Schäden seien durch Zahlung eines Betrags von 400 Euro zu ersetzen. Mit vorzüglicher Hochachtung.


Es gilt das Telekommunikationsgesetz. Tang ist vor den Kopf gestoßen. „Ich bin fassungslos, dass jeglicher unternehmerischer Geist durch so etwas im Keim erstickt wird.“ Nach mehreren Rechtsberatungen sieht es so aus, als müsste sie auf jeden Fall bezahlen. Die Frist ist bereits abgelaufen. „Die Forderung von 400 Euro wegen eines E-Mails ist maßlos übertrieben“, sagt Tang, die den „finanziellen Abstieg“ fürchtet, weil sie das Geld „wegen der Investitionen in die Selbstständigkeit“ nicht hat.

Rechtlich ist das aber zulässig. Denn das Gesetz verbietet es, mit Privatpersonen oder Unternehmen per E-Mail Kontakt aufzunehmen, ohne zuvor deren Zustimmung einzuholen. Und zwar dann, wenn das E-Mail eindeutig dem Zweck der Direktwerbung gilt oder an mehr als 50 Empfänger gerichtet ist. Das gilt für unerbetene E-Mails genauso wie für Anrufe („Cold Calls“), Faxe und SMS. Nur, wenn der Werber die Adresse direkt vom Empfänger bekommen hat – also eine Geschäftsbeziehung besteht –, darf er ihn anschreiben. Das regelt das Telekommunikationsgesetz. Es soll Private und Unternehmer vor der Spam-Flut schützen. Schätzungen zufolge sind 72 Prozent aller weltweit verschickten E-Mails Spams, die meisten werden bereits von den Internetprovidern aus dem Verkehr gezogen. Und obwohl laut einer Studie nur eines von 12,5 Millionen Spam-Mails erfolgreich ist – also zu einem Kauf führt – scheint sich das Geschäft mit dem E-Mail-Mist zu rechnen.

Vom Telekommunikationsgesetz wusste Madeleine Tang nichts, als sie auf „Senden“ drückte. Vor den Konsequenzen schützt sie das nicht. Mit ihrem Problem ist sie nicht allein, wie Winfried Pöcherstorfer von der Wirtschaftskammer weiß. „Das passiert vielen Jungunternehmern. Sie schreiben ein E-Mail oder rufen an – und zack haben sie die Strafe. Rechtlich kommt man da eigentlich nicht heraus“, so Pöcherstorfer. Das Dilemma: Man könne ein modernes und praktisches Kommunikationsmittel wie das E-Mail nicht einfach so nutzen. „Jeden, mit dem man davor noch nicht geschäftlich in Kontakt war, muss man eigentlich mit Brief anschreiben. Das ist natürlich schade.“ Erleichterungen wären freilich wünschenswert. „Aber natürlich muss die Privatsphäre von Firmen und Privatpersonen geschützt werden.“


Kaum Spams aus Österreich. Das findet auch der Rechtsanwalt Andreas Rudolph, der „relativ wenig Verständnis“ für Tang hat. „Ich sehe gar nicht ein, wieso ich mir das gefallen lassen muss“, sagt er zur „Presse am Sonntag“. Angebote wie das von Tang bekomme er etwa sechsmal in der Woche. „Das löst einen gewissen Bearbeitungsaufwand aus.“ Es handle sich bei seiner Schadenersatzforderung ohnehin um einen „sehr moderaten Betrag“.

Im Vergleich zur Höchststrafe stimmt das auf jeden Fall: Das Fernmeldebüro kann bei Verstößen gegen das Telekommunikationsgesetz bis zu 37.000 Euro Strafe verhängen. Passiert ist das allerdings noch nie – nicht einmal annähernd: Im Vorjahr gingen beim Fernmeldebüro 344Anzeigen ein, daraus folgten 59 Strafverfahren. Die durchschnittliche Strafe lag bei 196Euro. 2011 waren es 35 Verfahren und 71 Euro durchschnittliche Strafe.

Dabei gebe es mit österreichischen Firmen selten Probleme, sagt Ronald Hechenberger, Mitbetreiber der Plattform „Internet-Ombudsmann“. Das Gesetz sei für die Konsumenten schon sinnvoll. Aber ernsthaft einschränken lasse sich das Spam-Aufkommen damit nicht. Denn die meisten Spam-Absender sitzen im Ausland – „und interessieren sich für das Gesetz überhaupt nicht“, so Hechenberger. Für Unternehmer wie Tang sei es „ein Fallstrick“.

Rechtsanwalt Andreas Rudolph beeindruckt das nicht. „Ich sehe nicht ein, wieso jene, die sich nicht an das Gesetz halten, einen Vorteil haben sollen gegenüber jenen, die das Gesetz respektieren. An seiner Zahlungsaufforderung hält er fest. „Damit sich herumspricht, dass man das nicht macht.“

("Die Presse", Print-Ausgabe, 03.03.2013)

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