Staudinger präsentiert "Gesetzesentwurf" zu Direktdarlehen

(c) Auer
  • Drucken

Der Waldviertler Schuhhersteller Heini Staudinger legt am Dienstag seine Ideen vor, wie man bankenlose Unternehmensfinanzierung erleichtern kann.

[Wien] Bis zum letzten Moment haben die Brüder Staudinger, der Schuhhersteller Heini Staudinger und Jurist Karl Staudinger, an ihrem Gesetzesentwurf für ein neues „BürgerInnen-Direktdarlehensgesetz“ gefeilt. Heute, Dienstag, präsentieren sie ihre Vorschläge.
Die Staudingers fordern unter anderem die Anhebung der Grenze, ab der ein Unternehmer, der sich über Direktdarlehen finanziert, einen Kapitalmarktprospekt herausgeben muss. In Österreich ist das derzeit ab einer Summe von 100.000 Euro verpflichtend und kostet im Schnitt 25.000 Euro.

Staudinger fordert eine Ausweitung dieser Grenze auf fünf Mio. Euro. „Damit würde Österreich den gesetzlichen Rahmen voll ausschöpfen, den die EU ohnehin vorgibt. Es ist ja kindisch, wie eingeschränkt der Spielraum in Österreich ist.“ Eine derart niedrig angesetzte Prospektpflicht sei „Advokatenfutter, das sonst niemandem dient“. Schon gar nicht dem Anlegerschutz, ist Staudinger überzeugt. Er sei aber zu Zugeständnissen bereit, die für die Darlehensgeber eine gewisse Transparenz gewährleisten. So soll vertraglich vereinbart werden, dass die Darlehensgeber Bilanzkennzahlen und einen Lagebericht des Unternehmens erhalten und über Vorfälle informiert werden, die einen Einfluss auf die Fähigkeit des Darlehensnehmers haben, die Darlehen zurückzuzahlen.

Streitfrage Anlegerschutz

Viele – selbsternannte und tatsächliche – Experten zerbrechen sich derzeit den Kopf darüber, wie man mittelständischen Unternehmen aus der Finanzierungspatsche helfen kann. Die immer enger geschnallten Eigenkapitalvorschriften der Banken machen es für kleine und mittelgroße Unternehmen schwierig, Kredite zu bekommen. Im Februar haben SPÖ und Grüne parlamentarische Enqueten zum Thema alternative Unternehmensfinanzierung abgehalten. Auch eine Arbeitsgruppe der Jungen Wirtschaft tüftelt derzeit an Lösungen für das Finanzierungsdilemma.

Markus Roth, Bundesvorsitzender der Jungen Wirtschaft, warnt vor zu kühnen Schritten: „Die Lösung darf nicht zu liberal sein, denn sobald Betrugsfälle auftauchen, kommt sofort der Ruf nach mehr Anlegerschutz und den alten, strengen Bestimmungen“. Staudinger bleibt seiner Vorreiterfunktion also treu und legt als erster seine Vorschläge auf den Tisch.

Er weigert sich auch weiterhin, die drei Mio. Euro an seine Darlehensgeber zurückzuzahlen, wie es die Finanzmarktaufsicht (FMA) von ihm verlangt. Eigentlich wäre jetzt eine Zwangsstrafe von 10.000 Euro fällig. Offen ist derzeit laut FMA aber nur ein Strafbescheid über 2000 Euro. Was die Zwangsstrafe betrifft, warte man die Entscheidung des VfGH ab, bei dem Staudinger Beschwerde eingereicht hat .

("Die Presse", Print-Ausgabe, 5. März 2013)


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.