Auch unter Aktionären liegt die Macht bei Managern und nicht bei den Eigentümern.
Die absurden Gagen so mancher (erfolgloser) Manager in der jüngeren Vergangenheit kann man nicht wegdiskutieren. Und Exzesse, wie sie sie in der Schweiz bei Novartis gegeben hat, sind unappetitlich. Sie per Gesetz zu verbieten ist aber genauso verwegen. Wer bestimmt, ab wann eine Gage „kriminell“ hoch ist? Eine Regierung, ein Gericht, ein Minister?
Tatsächlich sollen jene über die Höhe der Gage entscheiden, die diese auch bezahlen: die Eigentümer. Und so will es auch die „Abzocker-Initiative“, die die Schweizer Volksabstimmung initiiert hat und deren Argumenten am Sonntag auch zwei Drittel der Eidgenossen gefolgt sind.
Doch wird sich am Status quo etwas ändern? Was macht es für einen Unterschied, ob ein Aufsichtsrat oder eine Hauptversammlung die Gagenhöhe bestimmt? Und ist der Aufsichtsrat nicht mehrheitlich von den Aktionären entsandt? Wozu leisten sich Aktionäre ein Kontrollgremium, wenn sie ihm ohnehin nicht vertrauen können und Managergehälter am Schluss selber festlegen müssen?
Tatsächlich ist die Diskussion müßig. Denn die „kleinen Aktionäre“ haben auch künftig nichts mitzureden. Die Entscheidungen fällen die Vertreter der großen Investoren. Und das sind in der Regel wieder Manager – mit absurd hohen Gagen.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 05.03.2013)