Pferdefleisch: Stöger fordert neues Strafrecht

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Gesundheitsminister Stöger macht Druck. Doch Justizministerin Karl bremst: Die bisherigen gerichtlichen Straftatbestände würden ausreichen.

Wien/Aich. Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) macht im Zuge der Pferdefleischaffäre Druck. In einem der „Presse“ vorliegenden Papier fordert Stöger neue gerichtliche Straftatbestände für Lebensmittelbetrüger.

Denn bisher müsse man nur vor ein Gericht, wenn ein Produkt die Gesundheit schädigt oder wenn ein Betrug vorliegt, meint Stöger. Ansonsten würden bloß Verwaltungsstrafen drohen. Betrug liege aber nur vor, wenn ein Vermögensschaden beim Konsumenten entsteht, was bei einem falsch deklarierten Produkt nicht zwingend sein muss. Auch das falsch deklarierte Essen könnte ja dem Kunden munden. Stöger stützt seine Ansicht auf ein im Auftrag des Ministeriums erstelltes Gutachten des Linzer Strafrechtsprofessors Alois Birklbauer. Laut Stögers Plan sollen Personen, die „wissentlich verfälschte Lebensmittel in den Verkehr bringen“, mit bis zu einem Jahr Haft rechnen müssen, sofern nicht ohnedies andere Delikte (wie eben Betrug) greifen.

Veto der Justizministerin

Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) ist gegen Stögers Plan: „Eine Schaffung neuer oder die Verschärfung geltender gerichtlicher Straftatbestände“ sei „derzeit nicht geboten“, schrieb Karl dem Gesundheitsminister. Im Justizministerium verweist man darauf, dass bei falscher Deklaration von Lebensmitteln in aller Regel wegen Betrug ermittelt werde. Das sei auch im aktuellen Fall der mit Pferdefleisch produzierten Kärntner Hauswürste so. Und die Judikatur habe in der Vergangenheit zum Beispiel festgestellt, dass bereits die Falschdeklarierung von konventionellen Produkten als Bioprodukte einen schweren gewerbsmäßigen Betrug darstelle. Einig sind sich Stöger und Karl, dass die Verwaltungsstrafen für die Irreführung von Konsumenten erhöht werden sollen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.03.2013)

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