Höchstrichter orten Postenschacher

Steirischer LANDESSCHULRAT. Rechtswidrige Parteipolitik bei Besetzung des Amtsdirektors.
WIEN/GRAZ. Ein Sittenbild in Schwarz-Rot-Blau malt der Oberste Gerichtshof (OGH) von der Besetzung eines Spitzenpostens im steirischen Landesschulrat. Anlässlich der Schadenersatz-Klage eines nicht zum Zug gekommenen Bewerbers zeigt der Gerichtshof in aller Deutlichkeit auf, wie in einer Schulbehörde die Parteipolitik regiert. Es war ein langer und verschlungener Weg bis zu diesem Beschluss, der auch am Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof vorbeiführte. Und die letzte Entscheidung, wie viel Schadenersatz dem Betroffenen zusteht, ist noch nicht gefallen.

Streitfall war die Nachbesetzung des Amtsdirektors im Landesschulrat in Graz, der Ende 1998 in Pension gegangen war. Hofrat Reinhard Rumpler, dem VP-Lager zugeschrieben und langjähriger Stellvertreter des Direktors, bewarb sich um dessen Nachfolge. Er hatte sich als interimistischer Behördenleiter bereits hervorragend bewährt und als einziger von drei Bewerbern die gewünschte Erfahrung in der Führung von Schulverwaltungsorganisationen vorweisen können.

Davon war auch der amtsführende Landesschulratspräsident Johann Stadler überzeugt, der erste SP-Mann in dieser Position, doch wollte er vor seinem Ausscheiden aus dem Amt noch ein gutes Werk für seine Partei tun. Stadler machte eine Zustimmung der SPÖ im Stadtschulrats-Kollegium von einer Bedingung abhängig: Er wollte, dass sein Sekretär "im Zuge von amtsinternen Personalumschichtungen" zum Abteilungsleiter befördert wird. Ultimativ machte er sich für seinen Adlatus stark: Wenn er bis 11.45 Uhr des 27. November 1998 nicht die Zusage habe, sei die Sache gegen Rumpler "gelaufen". So war es dann auch: In Abwesenheit der ÖVP-Vertreter stimmten Rot und Blau im Kollegium einer Neuausschreibung zu.

Diese wurde in einem nicht unwesentlichen Detail modifiziert: Die Leitungserfahrung im Schulbereich war plötzlich nicht mehr nötig. Als dann Horst Lattinger (VP) sein Amt als neuer amtsführender Präsident antrat, veranlasste er nach Rücksprache mit Landeshauptfrau Waltraud Klasnic die dritte Ausschreibung. Denn "man" sei der Ansicht, die zweite sei "in Ermangelung eines vorher gepflogenen Einvernehmens" mit Klasnic nicht rechtmäßig gewesen.

In der dritten Ausschreibung war dann Erfahrung mit leitenden Funktionen in der Schulverwaltung immerhin "erwünscht". Obwohl Bewerber Rumpler auch den Sozialdemokraten am geeignetsten erschien und überdies von einer Personalberatungsfirma als bestqualifiziert beurteilt wurde, landete er in einem von Rot-Blau beschlossenen Dreiervorschlag auf Platz drei. An erster Stelle stand Elsa Brunner (SP), damals Abteilungsleiterin im Bildungsministerium. Ressortchefin Elisabeth Gehrer schlug sie prompt zur Ernennung vor, die am 1. März 2000 endlich wirksam wurde. Für Rumpler war die Sache damit allerdings keineswegs erledigt.

Unterstützt durch seinen Anwalt Peter Bartl (Graz), bemühte er die ordentliche Justiz mit einer Amtshaftungsklage - wegen Schadenersatz für die unterbliebene Gehaltserhöhung - und den Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof, um die Entscheidung gegen seine Ernennung zu bekämpfen. Während VfGH und VwGH laut OGH noch nicht über "verfahrensrechtliches Vorgeplänkel" hinausgekommen sind, sprach der "Oberste" Klartext: Er ortet schon bei der ersten Neuausschreibung einen "Befugnismissbrauch durch eine Mehrheit der physischen Mitglieder des für die Erstattung des Ernennungsvorschlags zuständigen Organs". Der Missbrauch sei bei Ausschreibung Nr. 3 fortgesetzt worden, "indem das Kollegialorgan - wieder aus rein parteipolitischen Motiven - mehrheitlich eine Reihung beschloss, die nach den Ergebnissen des Selektionsverfahrens der sachlichen Rechtfertigung entbehrte", so der OGH wörtlich.

Der Gerichtshof verwies die seiner Ansicht nach entscheidungsreife Sache an das Oberlandesgericht Wien zurück. Dieses hatte noch Beweise über die abschließende Entscheidung im Bildungsministerium für nötig gehalten, die sich allerdings im Lichte des OGH-Beschlusses erübrigen dürften. Die Höhe des zu erwartenden Schadenersatzes steht noch nicht fest. Sie wird auch davon abhängen, ob Rumpler (62) doch noch zum Zug kommt. Brunners Funktionsperiode ist abgelaufen, die Stelle neu ausgeschrieben.


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