Uni-Zugang: SPÖ ficht Regelung an

Klage bei Verfassungsgerichtshof. Experte sieht "bestenfalls" 50-50-Chance, Gesetz aber "verkorkst" formuliert.

WIEN. Hätte die Medizin-Universität Wien (MUW) in den Vorwochen überhaupt noch keine EU-Ausländer zum Studium ab Herbst zulassen müssen und damit den Protest vieler abgewiesener Inländer verhindern können? Die SPÖ meint: Ja. Und plant eine Klage beim Verfassungsgerichtshof (VfGH). Denn die am 8. Juli im Nationalrat beschlossene Uni-Gesetzesnovelle sei erst diesen Mittwoch verlautbart worden, bis dahin also nicht gültig gewesen.

Die Gesetzesänderung erlaubt es den Universitäten, in acht - überlaufenen - Fächern wie Medizin Zulassungsverfahren durchzuführen. Der Europäische Gerichtshof hatte am 7. Juli einen offenen Hochschulzugang für EU-Ausländer - darunter auch deutsche Numerus-clausus-Flüchtlinge - in Österreich verlangt. Die Medizin-Uni Wien hat ab 4. Juli bereits alle 1560 Praktikumsplätze für die Studienanfänger 2005/06 vergeben.

"Das ist quasi im rechtsfreien Raum passiert", nannte SP-Wissenschaftssprecher Josef Broukal am Donnerstag einen Grund für eine Klage vorm VfGH. Überhaupt sei das Gesetz nun "inhaltlich so vage, dass es nicht den Anforderungen österreichischen Verwaltungshandelns entspricht".

Das Modell "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst" an der Medizin-Uni sei einem "Lotteriespiel" gleichgekommen, so Broukal: "Es kann ja nicht sein, dass der Postweg von Einzahlungsscheinen darüber entscheidet, wie bald ich inskribieren gehen darf."

Für "noch unerträglicher" hält er das angekündigte Verfahren an der Medizin-Uni Graz. Dort stünden nach dem ersten Semester nur 100 Plätze für Tausende Studenten bereit. In Innsbruck überlege man, sogar die "literarische Güte von Bewerbungsschreiben" für die Auswahl heranzuziehen. Broukal schätzt die Chancen auf den Erfolg einer Verfassungsklage als "durchaus sehr gut" ein.

"Eine gemähte Wiese ist das sicher nicht", meinte hingegen der Wiener Verfassungsexperte Heinz Mayer im Gespräch mit der "Presse". Er beziffert die Chancen mit "50 : 50, bestenfalls". Denn sobald der EuGH ein Gesetz als gemeinschaftsrechtswidrig beurteilt, darf es ab sofort so nicht mehr angewendet werden. Dem sei mit der Novelle vom 8. Juli entsprochen worden. Diese hält Mayer aber für "derart verkorkst formuliert", dass er nicht ausschließt, "dass man mit Blick auf bestimmte Fälle entscheidet, das geht so nicht."

Die SP-Kritik, die Rektoren hätten die Uni-Hürden vorzeitig und illegal eingeführt, lässt Bildungsministerin Elisabeth Gehrer nicht gelten: "Das ist eine These, die meine Juristen widerlegen." Die Novelle gelte rückwirkend.

Bei der EU-Kommission und der deutschen Kultusministerkonferenz will die Ministerin ab August trotzdem für eine "bessere Lösung auf europäischer oder bilateraler Ebene" vorsprechen. Sie kann sich einen Finanzausgleich mit anderen Ländern vorstellen, aus denen Tausende Studienbewerber nach Österreich strömen.

Die Studentenvertretung (ÖH) verlangt von der Dienstaufsichtsbehörde im Bildungsressort, die Uni-Zulassungsverfahren genauer zu prüfen: Die Medizin-Uni Wien habe dem Gesetz "unzulässigerweise um Wochen vorgegriffen", so ÖH-Chefin Rosa Nentwich-Bouchal (Grüne).


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