Homosexuelle: "Staatliches Partnerschaftsmodell"

Der Pakt zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern soll vor dem Notar geschlossen werden. Gastinger will sich "europäischer Entwicklung nicht verschließen".

Justizministerin Karin Gastinger will ein "staatliches Partnerschaftsmodell" für homosexuelle Paare schaffen. Im Unterschied zur Ehe soll dieser Pakt nur gleichgeschlechtlichen Partnern offen stehen und nicht beim Standesamt, sondern vor einem Notar geschlossen werden. Freilich betont Gastinger, dass diese Vorstellung erst politisch akkordiert werden müsse - mit dem Koalitionspartner und parteiintern. Gastinger: "Wenn ich keine Mehrheit finde, werde ich das zur Kenntnis nehmen."

Rechte und Pflichten

Die staatliche Partnerschaft soll gleichgeschlechtlichen Paaren sowohl Rechte als auch Pflichten bringen: Etwa die Pflicht zum gegenseitigen Beistand im Krankheitsfall und zur gemeinsamen Lebensgestaltung, aber auch ein gewisses Schutzniveau im Trennungsfall. Einen gegenseitigen Unterhaltsanspruch könne man "diskutieren", sagt die Ministerin.

Vorteile für homosexuelle Partner könnte es beispielsweise im Erbrecht geben. Als Beispiel nennt Gastinger ein homosexuelles Paar, das gemeinsam eine Eigentumswohnung erwirbt. Im Todesfall müsste der hinterbliebene Partner nach jetziger Rechtslage - im Gegensatz zu Eheleuten - Erbschaftssteuer bezahlen. Heterosexuellen Paaren soll die "staatliche Partnerschaft" nach Gastingers Vorstellung nicht offen stehen - dies wäre ihrer Ansicht nach eine "Ehe light".

Ob dieses Modell angesichts des Widerstandes der ÖVP aber auch in Teilen des BZÖ umgesetzt werden kann, weiß Gastinger nicht. So hatte Klubchef Herbert Scheibner kürzlich gemeint, der freiheitliche Nationalratsklub werde eine eingetragene Partnerschaft für Homosexuelle nicht unterstützen (den Begriff eingetragene Partnerschaft vermeidet Gastinger denn auch und spricht von einer "staatlichen Partnerschaftsmodell"). Im BZÖ gebe es jedenfalls noch Diskussionsbedarf, sagt die Ministerin.

Weniger Probleme erwartet sich Gastinger bei der Beseitigung der Homosexuellen-Diskriminierung in diversen Gesetzen. So hatte der Verfassungsgerichtshof kürzlich die Bestimmung aufgehoben, wonach die begünstigte Mitversicherung nur bei verschiedengeschlechtlichen Partnern möglich ist.

Auftrag vom Kanzler

Dass solche, allein auf die sexuelle Ausrichtung abzielenden Passagen, in zahlreichen Gesetzen beseitigt werden müssten, sei mittlerweile "unstrittig", sagt Gastinger. Schließlich gebe es einen Auftrag von Bundeskanzler Wolfgang Schüssel an die einzelnen Ressorts, ihre Bereiche nach entsprechenden Diskriminierungen zu durchforsten. Als Beispiele nennt Gastinger etwa die Pflegefreistellung im Krankheitsfall, das Mietrecht oder Zeugenentschlagungsrechte vor Gericht.

Darüber hinaus hofft die Justizministerin aber auch auf Zustimmung zum "staatlichen Partnerschaftsmodell" für Homosexuelle und verweist darauf, dass Österreich mittlerweile mit Italien und Irland das einzige "alte" EU-Mitglied ohne eine Variante dieser Absicherung gleichgeschlechtlicher Paare sei. Gastinger: "Ich kann mich der europäischen Entwicklung nicht verschließen." (Ag./red.)


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