Das Erkenntnis rund ums Verpflegungsgeld

"Deutlich zu wenig" werde derzeit den Zivildienern an Verpflegungsgeld bezahlt. Das sei nicht verfassungskonform, so ein neues Verfassungsgerichtshof-Erkenntnis. Als "angemessen" wurde ein tägliches Verpflegungsgeld von 13,60 Euro bezeichnet.

Die Kosten für das Verpflegungsgeld werden von den Trägerorganisationen übernommen. Laut "Plattform der Zivildiener" zahlen Caritas, Rotes Kreuz, Arbeiter Samariterbund und Johanniter sechs Euro. Die Städte Wien und Linz, sowie das Land Oberösterreich zahlen hingegen 11,50 Euro.

Die Grundvergütung wird vom Bund bezahlt. Diese beträgt monatlich 185 Euro. Ab 2006 wird dieser Betrag (unabhängig vom VfGH-Urteil) auf 256 Euro angehoben.


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