Franz Fiedler, Vorsitzender des Österreich-Konvents, schlägt in seinem Verfassungs-Entwurf das Wahlalter von 16 Jahren bei Gemeinderatswahlen und die Einführung der Briefwahl vor. Hier liege "erstmals ein Gesamt-Werk auf dem Tisch" - eine Einigung über strittige Punkte hält Fiedler für möglich.
Seit etwa eineinhalb Jahren werkt der Österreich-Konvent an einem Entwurf für eine neue Verfassung. Dessen Vorsitzender Franz Fiedler präsentierte am Mittwoch erste Details des etwa 200-seitigen Textes.
Laut Fiedler besteht über mehr als 50 Prozent seines Verfassungsentwurfes Konsens im Österreich-Konvent. In den noch strittigen Punkten habe er auf Varianten zurückgegriffen, die im Konvent diskutiert wurden. "Ich selbst habe überhaupt keine Varianten erfunden", betont Fiedler. Eine Einigung über die noch strittigen Punkte hält er für durchaus möglich, "weil hier erstmals ein Gesamt-Werk auf dem Tisch liegt."
"Initialzündung"
Sein Entwurf könne eine "Initialzündung" für die politische Diskussion bringen, hofft Fiedler. Im Endeffekt liegt die Entscheidung aber beim Parlament: "Das war von vornherein klar, dass der Konvent von sich aus keine Verfassung beschließen kann." Eine inhaltliche Debatte über den Entwurf gab es am Mittwoch im Präsidium des Konvents übrigens nicht. Vielmehr wurde die weitere Vorgehensweise besprochen: Die letzte Präsidiumssitzung soll nun am 20. Jänner stattfinden. Für den 28. Jänner ist die abschließende Plenarsitzung des Konvents vorgesehen.
"Drei-Säulen-Modell"
Die wichtigsten Punkte des Entwurfes: Die Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern soll nach einem "Drei-Säulen-Modell" einfacher werden.
Der Entwurf sieht das Wahlalter von 16 Jahren bei allen Gemeinderatswahlen sowie die Einführung der Briefwahl vor. Die Senkung des Wahlalters bei Landtags- und Nationalratswahlen wurde von Fiedler nicht vorgeschlagen. Bei Volksbegehren und Volksbefragungen soll die Teilnahme mit 16 Jahren aber möglich sein. Die Briefwahl ist für Wahlberechtigte vorgesehen, "die sich am Wahltag voraussichtlich nicht im Wahlgebiet aufhalten". Das passive Wahlalter für Nationalratswahlen soll von 19 auf 18 Jahre sinken.
"Flurbereinigung"
Franz Fiedler hat den Entwurf als "Flurbereinigung" gelobt. Vor der Sitzung des Konvents-Präsidiums sagte Fiedler, es sei gelungen, die von Nationalratspräsident Andreas Khol zuletzt als "Verfassungsschotter" bezeichneten 1.300 Bestimmungen außerhalb der Verfassungsurkunde "auf unter 100" zu reduzieren. Großteils seien die nun präsentierten Vorschläge "im Konsens erarbeitet" worden. Es handle sich "um keinen Fiedler-Entwurf, sondern um ein Konventsgeschöpf."
Die Skepsis der Opposition am Fiedler-Entwurf sei ihm bekannt. Dass es sich letztlich nur um eine "Übung am Gerät" bei seinem Entwurf gehandelt haben könnte, sieht Fiedler nicht.
"Minderheitenrecht"
Bei der von dem von der Opposition geforderten "Minderheitenrecht" auf Einsetzung von Untersuchungsausschüssen betonte Fiedler, dass das Mehrheitsrecht gefallen sei. Allerdings müsse das Minderheitsrecht in der Geschäftsordnung des Nationalrats geregelt werden. Er selbst habe kein bestimmtes Quorum dafür vorgegeben.
Jedenfalls solle auch eine Regelung getroffen werden, dass im Fall von Auseinandersetzungen über die Zuständigkeit der Gesetzgebung dem Bundesrat das Recht eingeräumt wird, den Verfassungsgerichtshof anzurufen.
Was die Kompetenzbereinigung betrifft, so könnten "vielfach solche Bestimmungen aufgelassen werden, von denen wir bei näherer Durchsicht gesehen haben, dass keine Anwendbarkeit" mehr gegeben sei.
Mehr Kontrollrechte für Rechnungshof
Ausgebaut werden sollen unter anderem die Kontrollrechte von Rechnungshof und Volksanwaltschaft. Konkret soll der Rechnungshof (RH) künftig auch für Gemeinden unter 20.000 Einwohnern zuständig sein. Die Prüfrechte der Volksanwaltschaft sei "nahezu an jene des Rechnungshofs" angeglichen worden. Auch ausgegliederte Unternehmen - beispielsweise die Post - sollen geprüft werden können. Die Abwahl des RH-Präsidenten durch den Nationalrat soll nicht mehr mit einfacher, sondern nur noch mit Zwei-Drittel-Mehrheit möglich sein.
Das Weisungsrecht des Justizministers gegenüber den Staatsanwälten würde Fiedler beibehalten. Allerdings soll die Ausübung dieses Weisungsrechtes vom Nationalrat kontrolliert werden. Zur Stärkung der Stellung der Richter und Staatsanwälte ist die Schaffung eines "Unabhängigen Justizrates" vorgesehen. Ihm soll ein Stellungnahmerecht in Budgetfragen des Justizministeriums zukommen.
Nur mehr Doppelbudgets
Außerdem vorgesehen ist eine grundsätzliche Auskunftspflicht der Verwaltungsbehörden an Stelle der derzeitigen Amtsverschwiegenheit. Budgetgesetze sollen nicht wie bisher nur für das jeweils nächste Jahr, sondern für zwei Jahre beschlossen werden können (das würde die in den vergangenen Jahren üblich gewordenen Doppelbudgets erleichtern).
Dass sich der Konvent auf die Umsetzung des Fiedler-Entwurfes einigen wird, ist unwahrscheinlich. Vor allem SPÖ und Grüne haben bereits vor mehreren Wochen klar gemacht, dass sie die Verfassungsdiskussion mangels Konsens im Konvent im Nationalrat fortsetzen wollen. Aber auch ÖVP-Chefverhandler Nationalratspräsident Andreas Khol machte klar, dass es keinen "Blankoscheck" für Fiedler geben werde. (apa/red)
Web-Tipp:
Volltext des Verfassungsentwurfes unter