Klagenfurt (bene). Der Verfassungsgerichtshof hat ein Verfahren eingeleitet, in dem über die Parteienförderung in Kärnten entschieden wird. Die FPÖ beansprucht 1,7 Millionen Euro Landesförderung, die aber vom Land Kärnten nach der Parteispaltung dem BZÖ zugesprochen wurden. Innerhalb der nächsten acht Wochen muss Landeshauptmann Jörg Haider nun gegenüber dem VfGH seinen Standpunkt darlegen.
In der Kärntner BZÖ-Zentrale hat man auf die FPÖ-Klage "mit absoluter Gelassenheit" reagiert. Bei der Landtagswahl 2004 habe man als "Jörg Haider - Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ)" kandidiert. Zudem sei in Kärnten keine neue Partei gegründet, sondern nur eine Statutenänderung und in deren Rahmen eine Namensänderung vorgenommen worden.