Der Konvents-Vorsitzende Fiedler legte seinen Verfassungsentwurf vor, die SPÖ ist dagegen.
WIEN (red.). Eineinhalb Jahre nach der Einberufung des Österreich-Konvents hat sein Vorsitzender Franz Fiedler am Mittwoch den Entwurf einer neuen Verfassung für Österreich vorgelegt. Auffallendste Neuerungen sind formal die Zusammenfassung vieler verstreuter Bestimmungen zu einem relativen geschlossenen Regelwerk und inhaltlich die Aufnahme sozialer Grundrechte (z. B. "Recht auf Wohnen") in die Verfassung. Den Gemeinderat soll man schon ab 16 wählen können.
Fiedler hat weitgehend die im Konvent akkordierten Elemente zusammengetragen. In einzelnen Punkten ist er darüber hinausgegangen, etwa mit der Formulierung: "Ehe und Familie genießen den rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Schutz des Staates". Aus dem Zusammenhang ergibt sich, dass damit nur ungleichgeschlechtliche Paare gemeint sind.
Eine der wichtigsten Forderungen der SPÖ, dass auch eine Minderheit einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss durchsetzen kann, wird nicht erfüllt. SP-Klubchef Josef Cap lehnte den Fiedler-Entwurf prompt als "nicht akzeptabel" ab. Für eine Verfassungsänderung braucht es aber die Stimmen der SPÖ.
Fiedler-Entwurf: Schule in der Hand des BundesAls gute Grundlage, aber unausgegoren bewerten Experten den Verfassungstext von Konvents-Chef Franz Fiedler.
WIEN (kom/fa). Kurz vor dem offiziellen Ende des Österreich-Konvents, der eine umfassende Staats- und Verwaltungsreform erarbeiten soll, hat Vorsitzender Franz Fiedler am Mittwoch seinen Verfassungsvorschlag vorgelegt. Das war notwendig, weil sich ÖVP und SPÖ nicht auf ein Konvents-Papier einigen konnten.
Der Fiedler-Entwurf (Details siehe Grafik unten) wird von Verfassungsexperten grundsätzlich positiv bewertet. "Der Entwurf ist eine gute Diskussionsbasis", meint der Wiener Verfassungsrechtler Theo Öhlinger im "Presse"-Gespräch. Öhlinger lobt vor allem jene Bestimmung, nach der außerhalb der Verfassungsurkunde nur mehr sehr beschränkt Verfassungsgesetze vorkommen dürfen. Damit könnten die 1300 über die gesamte Rechtsordnung verstreuten Verfassungsregeln auf knapp 100 reduziert werden.
Als wenig "praktikabel" bezeichnet Öhlinger die im Fiedler-papier vorgeschlagene Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern. Neben reinen Zuständigkeiten des Bundes (so soll etwa der gesamte Schulbereich vom Bundesgesetzgeber geregelt werden) und der Länder (Fiedler schlägt den Bereich Landwirtschaft den Ländern zu) sollen alle nicht genannten Zuständigkeiten (etwa Kultur) zwischen Bund und Ländern aufgeteilt werden. Einigt man sich nicht, soll der Verfassungsgerichtshof entscheiden. Laut Fiedler kann künftig schon mit 16 Jahren auf Gemeindeebene gewählt werden.
Der Grazer Verfassungsrechtler Christoph Grabenwarter hält den Fiedler-Entwurf für "ausgewogen". Bei den sozialen Grundrechten verweist Grabenwarter, der am Grundrechtskatalog der ÖVP für den Konvent mitgearbeitet hat, auf die Einschränkung, diese seien "nur im wirtschafts- und sozialpolitisch angemessenen Umfang zu berücksichtigen".