Eine unabhängige Stelle wird künftig über Ausweisungen entscheiden.
Wien (red./APA). Für EU-widrig erklärte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg die Praxis von Ausweisungen von Ausländern in Österreich. Konkret entschied das Gericht am Donnerstag im Fall eines deutschen und eines türkischen Staatsbürgers, die Straftaten in Kärnten und Vorarlberg begangen haben und ausgewiesen wurden. Beide hatten gegen die Ausweisungsbescheide vor dem österreichischen Verwaltungsgerichtshof geklagt.
Der EU-Gerichtshof stellte nun fest, dass in Österreich zwar Beschwerden beim Verwaltungsgerichtshof und beim Verfassungsgerichtshof eingelegt werden könnten, diese aber nicht über die Zweckmäßigkeit der Ausweisung entscheiden können.
Nach einer entsprechenden EU-Richtlinie, die verfahrensrechtliche Mindestgarantien bei der Ausweisung von Ausländern vorsieht, muss zuvor die Stellungnahme einer unabhängigen Stelle eingeholt werden, heißt es in dem Urteil. Diese Stelle sei allerdings in Österreich bisher nicht eingerichtet worden.
Eine derartige Regelung sei nun allerdings im neuen Fremdenpolizeigesetz enthalten, versichert man im Innenministerium. Das Gesetz soll gemeinsam mit dem Asylgesetz noch vor dem Sommer beschlossen werden.