Parteienförderung. Streit um 1,9 Millionen Euro jährlich.
Klagenfurt (bene). Die Kärntner Landesgruppen der FPÖ und des BZÖ streiten vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) darum, welcher der beiden Gruppierungen die Parteienförderung des Landes zusteht. Es handelt sich um eine Summe von 1,9 Millionen Euro jährlich. Der Salzburger Anwalt Andreas Schöppl hat das Land Kärnten im Auftrag der FPÖ auf Auszahlung der Parteienförderung geklagt.
Gestern, Montag, hat der Anwalt die Gegenschrift auf die Stellungnahme des Landes dem Gerichtshof übermittelt. Darin wird argumentiert, dass es sich beim BZÖ Kärnten nicht um eine wahlwerbende Partei sondern um einen privaten Verein des selbsternannten (früheren) Obmanns Martin Strutz handle. Bei der im April heurigen Jahres erfolgten Abspaltung des BZÖ habe es sich, so die Diktion von Anwalt Schöppl, um eine "Desertion unter Mitnahme der Regimentskasse" gehandelt.