Minderheit: Konflikt um Staatsvertrag

Slowenische Politiker üben heftige Kritik an Nationalratspräsident Khol, der Slowenien nicht als Schutzmacht der Kärntner Slowenen sieht.

Wien (maf/apa). Heftige Reaktionen in Slowenien hat Nationalratspräsident Andreas Khol ausgelöst. Khol hatte sich vergangene Woche geweigert, mit einer slowenischen Parlamentarierdelegation über Minderheitenrechte, die im Artikel 7 des Staatsvertrags festgehalten sind, zu diskutieren. Begründung: Slowenien sei nicht Rechtsnachfolger Jugoslawiens und somit kein Vertragspartner des Staatsvertrages.

Mehrere slowenische Parlamentarier kritisierten den Standpunkt des österreichischen Nationalratspräsidenten. Der Staatssekretär für Auslandsslowenen, France Puksic, pocht darauf, dass Slowenien die Rechtsnachfolge Jugoslawiens besitze. Slowenien habe bei seiner Unabhängigkeitserklärung im Jahr 1991 alle völkerrechtlichen Verträge anerkannt, die Jugoslawien geschlossen habe bzw. denen es beigetreten sei. Dies gelte auch für den Staatsvertrag.

"Statt Jugoslawien ist jetzt Slowenien der Staat, der für den Schutz der slowenischen Minderheit in Österreich Sorge trägt", heißt es nun auch in einer Erklärung des slowenischen Außenamtes. Allerdings mit dem Zusatz, Österreich und Slowenien seien jetzt beide EU-Mitglieder, was heiße, dass auch andere moderne Instrumente und Abkommen neben dem Staatsvertrag zum Schutz der Volksgruppe in Anwendung kämen.

"Entscheidend ist, dass Österreich den Artikel 7 des Staatsvertrages nicht respektiert", sagte Puksic der Tageszeitung "Delo". Wenn Österreich den Staatsvertrag nicht achte, "stellt es sich selbst die Frage, ob es überhaupt ein Staat ist, denn seine Staatlichkeit beruht eben auf diesem Vertrag". Im Streit um die Aufstellung zweisprachiger Ortstafeln in Kärnten betonte Puksic, dass es sich dabei nicht um irgendeine Symbolik handle. Khol hatte am Mittwoch in einem "Delo"-Interview an die Adresse der Kärntner Slowenen gesagt, dass Kindergärten und Schulen wichtiger seien als Ortstafeln.

Die Position, die Khol vertreten hat, ist freilich nicht neu. "Wir sind von Anfang an davon ausgegangen, dass ein neu entstehender Staat nicht automatisch Partei des Staatsvertrags werden kann", sagt Botschafter Hans Winkler, Leiter des Völkerrechtsbüros im Außenministerium. Ihm sei aber bewusst, dass Slowenien das anders sehe.

Rechtlich ist die Sache eindeutig, sagt der Grazer Völkerrechtsprofessor Wolfgang Benedek. Österreich habe Slowenien anerkannt, dies aber nicht als Nachfolgestaat Jugoslawiens. Bei der Anerkennung eines neuen Staates gebe es eine gewisse Gestaltungsfreiheit, wie dieser behandelt werde.

Der Streit um die Anerkennung Sloweniens als Staatsvertragspartner habe freilich eher akademischen Charakter, meint Benedek. Denn es werde ohnehin mit Slowenien über die Minderheit in Kärnten gesprochen, daher werde Slowenien die Rolle als Schutzmacht nicht streitig gemacht. Rein rechtlich brächte die Funktion als Staatsvertragspartner Slowenien nur einen geringen Vorteil: Das Land könnte bei Verstößen gegen den Staatsvertrag oder Auslegungsunterschieden die sogenannte Botschafterkonferenz einberufen - ein Konfliktregelungsmechanismus, der aber in den 50 Jahren, seit es den Staatsvertrag gibt, noch nie in Gang gesetzt wurde.

Der Artikel 7 des Staatsvertrags regelt die Rechte der slowenischen Minderheit in Kärnten und der Steiermark sowie jene der Kroaten im Burgenland. Angehörige der Minderheiten haben unter anderem das Recht auf muttersprachlichen Schulunterricht sowie auf die Verwendung der Muttersprache bei Ämtern und Gerichten. Während diese Punkte weitgehend umgesetzt sind, ist eine weitere Bestimmung des Artikel 7 immer noch erfüllt: Das Recht auf zweisprachige topografische Aufschriften. Diese gibt es derzeit nur in wenigen Ortschaften. Hatte in den 70er Jahren noch der "Ortstafelsturm" die zweisprachigen Tafeln hinweggefegt, so weigert sich nun Kärntens Landeshauptmann Jörg Haider trotz eines Urteils des Verfassungsgerichtshofs, zusätzliche zweisprachige Aufschriften anzubringen.


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