Der Ministerrat beschließt heute das Asyl- und Zuwanderpaket. Innenministerin Prokop ist zuversichtlich, dass die Neuregelung vor dem VfGH halten wird.
Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung das große Asyl- und Zuwandererpaket beschlossen. Es bringt u.a. härtere Schubhaftbedingungen sowie schärfere Strafen für Asylmissbrauch. Auf der anderen Seite wird das Personal in beiden Instanzen kräftig aufgestockt, um die Verfahrensdauer zu verkürzen. Mit dem neuen Integrationsvertrag werden Zuwanderer verpflichtet künftig 300 Stunden an Deutschkursen zu absolvieren, um weiter im Land bleiben zu dürfen.
Bundeskanzler Wolfgang Schüssel zeigte sich mit der Neuregelung zufrieden. Die große Tradition Österreichs in der Hilfsbereitschaft werde fortgesetzt. Auf der anderen Seite würde aber auch klar gestellt, dass es keinen Pardon für Missbrauch gebe.
Innenministerin Liese Prokop ist zuversichtlich, dass diesmal die Neuregelung vor dem Verfassungsgerichtshof halten wird. Nach menschlichem Ermessen habe man alles so gestaltet, dass es der Verfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention entspreche.
"Keine hundertprozentige Garantien"
Ausschließen wollte die Innenministerin aber nicht, dass der VfGH etwas bemängeln könnte. Hundertprozentige Garantien gebe es nie. Es wäre überheblich und irreal vor einer Beurteilung durch die Verfassungsrichter solch eine Versicherung abzugeben.
Keine Arbeitsgenehmigung für Asylwerber
Bezüglich der Beschäftigungsmöglichkeit von Asylwerbern meinte die Innenministerin es gebe weiterhin die Möglichkeit, nach drei Monaten befristet einen Job anzunehmen. Eine Arbeitsgenehmigung könne man Asylwerbern nicht geben, da dazu ein rechtmäßiger Aufenthaltstitel notwendig wäre. Sie habe auch nie etwas anderes gemeint. Möglicherweise sei sie bei früheren Aussagen missverstanden worden.
Härtere Schubhaft-Regelungen
Das neue Asylpaket bringt unter anderem härtere Schubhaft-Regelungen sowie schärfere Strafen für die Anbahnung und das Eingehen von Scheinehen. Ermöglicht wird die Zwangsernährung bei Hungerstreiks sofern die Abschiebung des betroffenen unmittelbar bevorsteht. Im 20-tägigen Zulassungsverfahren gibt es eine Bewegungseinschränkung für die Asylsuchenden auf einen Verwaltungsbezirk. Den Bescheid erhält der Asylwerber künftig persönlich (bisher sein Rechtsvertreter), wodurch eine sofortige Aufnahme in die Schubhaft möglich wird. (ag/red)